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Hamburgische Notarkammer

Wer sich verträgt, geht zum Notar - Ein Beruf von Auflassung bis Zwangsvollstreckung

Hamburg (ots)

Das Tätigkeitsfeld von Notaren ist - anders als
das von Richtern oder Rechtsanwälten - kaum jemandem genau bekannt. 
Dabei sind bundesweit etwa 9.000 Notare tätig. Sie begleiten ihre 
Mandanten auf dem Weg zu den rechtlich bedeutsamsten 
Lebensentscheidungen: Beim Abschluss von Eheverträgen und beim 
Grundstückskauf etwa ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich 
vorgeschrieben. Dasselbe gilt für die meisten Unternehmensgründungen.
Auch bei der Abfassung und dem Vollzug letztwilliger Verfügungen 
hilft der Notar. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar 
unabhängig, unparteilich und vertrauenswürdig. Er ergänzt als "zweite
Säule" im System der deutschen Rechtspflege die streitige 
Gerichtsbarkeit um ein vorsorgendes Element: Wer sich streitet, geht 
zum Gericht. Wer sich verträgt, geht zum Notar.
Bei vielen Verträgen, etwa Ehe-, Erb- und Immobilienverträgen, 
weitgehend auch im Bereich der Gründung und Umstrukturierung von 
Unternehmen, hält der Gesetzgeber die Mitteilung  des Notars für 
unerlässlich: Ohne Beurkundung sind solche Rechtsgeschäfte unwirksam.
Aber auch darüber hinaus kann sich eine Mitwirkung des Notars 
empfehlen. Sein Siegel verleiht jedem Vertrag eine erhöhte 
Beweiskraft vor Gericht und bei Behörden. Seine Urkunden können - 
ähnlich wie Gerichtsurteile - als Grundlage für eine 
Zwangsvollstreckung dienen. Sie sind daher leichter durchsetzbar als 
privatschriftliche Verträge.
Der Notar erstellt maßgeschneiderte Verträge für jedes 
Grundstücksgeschäft. Bei der Abwicklung sorgt er für die Löschung von
Belastungen im Grundbuch und sichert die ordnungsgemäße Umschreibung 
des Eigentums gegen Zahlung des Kaufpreises. Zur Absicherung von 
Krediten beurkundet er Hypotheken und Grundschulden.
Neben Immobilien bringen viele den Notar als erstes mit dem Thema 
Erbschaft in Verbindung - zu Recht! "Etwa siebzig Prozent der 
Deutschen haben kein Testament. Dabei entspricht gerade bei Ehegatten
die gesetzliche Erbfolgeregelung in den meisten Fällen nicht dem 
Wunsch der Beteiligten", erläutert Notar Dr. Axel Pfeifer von der 
Hamburgischen Notarkammer. Notare leisten Hilfestellung, wenn es 
darum geht, Vermögen optimal auf folgende Generationen zu übertragen.
Dazu dienen Testamente und Erbverträge, aber auch lebzeitige 
Schenkungen. "Es gilt, das Spannungsverhältnis von Versorgung der 
Angehörigen, steuerlichen Anforderungen und der Wahrung der eigenen 
Entscheidungsfreiheit aufzulösen", so Dr. Pfeifer.
Auch im Familienrecht schaltet sich der Notar ein. Er entwirft und
beurkundet einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag, der auf die 
individuelle Lebenssituation der Partner optimal zugeschnitten ist. 
Hierzu gehören Vereinbarungen über den Güterstand (etwa Gütertrennung
oder individuelle Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich) und 
Unterhaltsansprüche. Auch bei Scheitern einer Ehe berät der Notar zu 
diesen Fragen unparteilich. Schließlich hält der Notar Lösungen bei 
der Vorsorge für den Fall dauerhafter Pflegebedürftigkeit und 
Geschäftsunfähigkeit bereit. Hierzu entwirft und erstellt er 
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Als Organ der Rechtspflege bestimmt der Notar seine Gebühren nicht
nach Belieben. Sie sind durch Gesetz transparent geregelt. Dabei 
lautet die Faustregel: Je kleiner der betroffene Vermögenswert, desto
geringer die Notargebühr. Ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung 
im Wert von EUR 100.000,- kostet - inklusive Abwicklung - im 
Normalfall etwa EUR 700,-. Ein Testament kostet bei einem Vermögen 
von EUR 50.000,- etwa EUR 132,-. Die individuelle Beratung der 
Beteiligten ist - unabhängig vom Zeitaufwand - inbegriffen!
Hinweis:
Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der Hamburgischen
Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer ersetzen 
möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Frau Eva Gebel 
von der Notarkammer Pfalz, Notar Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen
Notarkammer, Notar Dr. Thomas Steinhauer von der Notarkammer Koblenz,
Dr. Markus Stuppi von der Notarkammer Pfalz oder Dr. Anja Heringer 
von der Landesnotarkammer Bayern.
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema 
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.  (Abdruck 
honorarfrei)

Pressekontakt:

Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de www.nowak-communications.de

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