Refinanzierung von Tarifabschlüssen flächendeckend sicherstellen
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Tarifliche Vergütung und Tarifbindung sind ein Grundpfeiler für die hohe Attraktivität sozialer Arbeit – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Personalausfall. Die vollständige Refinanzierung von Tarifabschlüssen ist für freie Träger aktuell eine Existenzfrage. Ein klares Bekenntnis von Bund, Ländern und Kommen ist dringend geboten – für gleichberechtigte Anerkennung aller Beschäftigen in der frühen Bildung.
Berlin / Frankfurt am Main, 7. Juli 2023 Mit dem jüngsten Abschluss im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sichern der Bund und die Kommunen das Einkommen ihrer 2,5 Millionen Beschäftigten gegen einen großen Reallohnverlust ab – das ist wichtig und notwendig, da Inflation und hohe Energiepreise das Haushaltsbudget der Beschäftigten deutlich verringern. Entsprechend sind das Inflationsausgleichsgeld in diesem Jahr und die Lohnerhöhungen ab dem kommenden Jahr essenziell wichtig auch für alle Beschäftigten freier Träger.
FRÖBEL hat sich als Deutschlands größter freigemeinnütziger Träger von 225 Kindertageseinrichtungen in zwölf Bundesländern im Frühjahr 2023 mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) darauf geeinigt, dem jüngsten TVöD-Abschluss zu folgen und alle hier vereinbarten Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen in den FRÖBEL-Haustarifabschluss zu übernehmen. Viele weitere freie Träger folgten dem Beispiel im Bewusstsein, die finanzielle Gleichbehandlung öffentlicher und freier Träger sei ein elementarer Grundsatz der Gleichbehandlung.
GEW-Vorsitzende Maike Finnern hält die Ungleichbehandlung freier Träger für nicht hinnehmbar: „Spätestens mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ist es nicht mehr nachzuvollziehen, von den Leistungserbringern eine Beteiligung an der Finanzierung zu erwarten. Deshalb fordert die GEW seit Jahren den Tariflohn für alle und damit eine gerechte und sichere Bezahlung aller Beschäftigten in den Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung – auch bei freien Trägern. “
FRÖBEL-Geschäftsführer Stefan Spieker bekräftigt: „Die gleiche Vergütung und Refinanzierung von öffentlichen und freien Trägern ist dringend geboten und unerlässlich. Die Arbeit in der frühen Bildung ist aktuell wirklich sehr herausfordernd. Der Fachkräftemangel drückt und die Krankheitsquoten sind sehr hoch. Wir befürchten, dass durch die finanziellen Nöte bei Kitas und Trägern sich die Situation weiter zuspitzt. Wertschätzung für die Erzieherinnen und Erzieher und die frühe Bildung sieht anders aus. Gleichzeitig sind vielen Trägern die Hände gebunden, die Inflationsausgleichszahlungen analog dem öffentlichen Dienst auszuzahlen, ohne nicht refinanzierte Personalkosten tragen zu müssen,“ so Spieker weiter. „Das schadet der frühen Bildung insgesamt. Die Politik ist hier dringend gefordert, Klarheit und zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen, bevor das Kitasystem noch stärker beschädigt wird.“
Stattdessen erleben viele Träger großes Zögern. Mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bekennen sich Länder und Kommunen zur Anerkennung analoger Tarifabschlüsse. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die Refinanzierung der Träger gesetzlich über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert – allerdings mit einer Verzögerung von ca. 1,5 Jahren. Bei der notwendigen hohen, aktuellen Gehaltsanpassung halten das die Träger ohne weitere Maßnahmen nicht lange durch. Die erste große Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 musste aus Rücklagen finanziert werden. Der politischen Spitze im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) ist diese brisante Situation durchaus bewusst.
Beispielhaft zeichnet sich das Dilemma auch in Brandenburg ab: Der Bund beschließt eine Inflationsausgleichsprämie als Steuerermäßigung und ruft Arbeitgeber ausdrücklich auf, diese umzusetzen. Dabei bleibt die Refinanzierung innerhalb des öffentlichen Sektors zwischen dem Land und den Kommunen ungeklärt. Die Folge ist, dass sowohl das Land als auch die Kommunen sich gegenseitig für nicht zuständig erklären. Unabhängig von der unklaren Rechtslage sind die Kommunen jedoch per Tarifvertrag verpflichtet, Einmalzahlungen und Gehaltsanpassungen auszuzahlen. Die Anträge freier Träger auf Refinanzierung der gleichen Leistungen werden dagegen abgelehnt, was nicht hinnehmbar ist. Ein vorgetragenes Argument, die Inflationsausgleichsprämie sei eine freiwillige Sonderleistung der Träger, widerspricht der bisher gängigen Praxis von Jahressonderzahlungen.
Michael Kuhl Pressesprecher Mobil: +49 152 / 575 12 096 michael.kuhl@froebel-gruppe.de
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