BVNF - Bundesverband niedergelassener Fachärzte e.V.
Gröhes Krankenhausnotopfer: Die chronisch kranken Patienten zahlen die Zeche
Politik kündigt einseitig den Sicherstellungsauftrag mit den Vertragsärzten auf
i.d.OPf. (ots)
Das sog. Krankenhausstrukturgesetz, das voraussichtlich am nächsten Mittwoch durch den Bundestag beschlossen werden soll, wird zu einem massiven, unkalkulierbaren Aderlass in der haus- und fachärztlichen Grundversorgung und damit insbesondere zu einer Verschlechterung in der Versorgung chronisch kranker Menschen in den Regionen führen. Nach vorläufigen Schätzungen soll alleine in Bayern über eine halbe Mrd. Euro jährlich an Honorarmitteln aus der ambulanten Versorgung vor Ort in die maroden Krankenhausstrukturen umgeleitet werden. Dies bedeutet geschätzt für die fachärztliche Grundversorgung einen Honorarrückgang von 10 bis 15%.
Bis zu 4-fach höhere Vergütungen sollen den Notfallpraxen an den Krankenhäusern im Verhältnis zu der Vergütung von niedergelassenen Bereitschaftsdienstärzten aus dem Honorarmitteln der Niedergelassenen unbudgetiert beschert werden.
"Diese Regelungen stellen das Prinzip »ambulant vor stationär« und den Anspruch auf »gleichwertige Vergütungen bei gleichwertigen Leistungen« auf den Kopf", sagt Wolfgang Bärtl, Vorsitzender des Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte.
Ausgerechnet die haus- und fachärztliche Grundversorgung, die bereits jetzt mit ihrer budgetierten Vergütung in den Regionen kein betriebswirtschaftliches Auskommen mehr erwirtschaften kann und deshalb insbesondere dort der Ärztemangel deutlich spürbar wird, soll nun über diese Regelungen weiter ausgezehrt werden.
"Herr Gröhe konterkariert mit diesen Vorschlägen die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele der flächendeckenden Versorgung", führt Wolfgang Bärtl aus. "Die gesundheitspolitisch Verantwortlichen kündigen damit den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung de facto einseitig und entziehen damit diesem historischen Pakt der Vertragsärzte mit der Politik, welches den Ärzten für das Primat der ambulanten Versorgung das Recht auf Streik vorenthält, die Geschäftsgrundlage".
Der BVNF fordert von der Politik, in ihren abschließenden Beratungen eine angemessene, extrabudgetäre Vergütung bei allen Notfällen für Niedergelassene und Krankenhäuser gleichermaßen zu erwirken.
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