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Straßenverkehrssicherheit: Ist die EU auf gutem Weg, null Verkehrstote zu erreichen? Einladung an die Presse

Einladung an die Presse

für den 12. März 2024

Straßenverkehrssicherheit: Ist die EU auf gutem Weg, null Verkehrstote zu erreichen?

  • Online-Pressebriefing (mit Sperrfrist): 12. März 2024, 10.00 Uhr MEZ (Anmeldung erforderlich)
  • Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr (MEZ)
  • Interviews, Video-Statements und O-Töne auf Anfrage

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Straßenverkehrssicherheit in der EU ein. Das Briefing findet am Dienstag, den 12. März 2024 um 10.00 Uhr (MEZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Hofmitglied Eva Lindström und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Montag, 11. März 2024, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Dienstag, dem 12. März 2024, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Die Straßenverkehrssicherheit ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, da Straßenverkehrsunfälle in der EU eine häufige Ursache für vorzeitige Todesfälle sind, wobei Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer besonders gefährdet sind. Zu den Hauptursachen für tödliche Unfälle gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Sicherheitsgurt und Ablenkung des Fahrers. Die EU verfolgt die ehrgeizigen Ziele, die Zahl der Straßenverkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 – im Vergleich zu 2019, als 22 800 Menschen auf den Straßen der EU getötet wurden – zu halbieren und bis 2050 auf nahezu null zu senken.

Zu diesem Zeitpunkt, an dem fast die Hälfte der Zeit des aktuellen politischen Rahmens für 2021–2030 verstrichen ist, bewerteten die Prüfer, ob die Kommission bei der Einführung des Safe-System-Ansatzes der EU und bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der Straßenverkehrssicherheit für 2030 und 2050 wirksam gewesen war. Sie untersuchten die Maßnahmen der Kommission und führten Prüfbesuche in vier Mitgliedstaaten – Spanien, Litauen, Rumänien und Slowakei – durch, deren Erfolgsbilanzen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit unterschiedlich ausfallen.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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