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Staatliche Beihilfen in Krisenzeiten und darüber hinaus: Funktioniert die Kontrolle durch die EU-Kommission?

Einladung an die Presse

für den 23. Oktober 2024

Staatliche Beihilfen in Krisenzeiten und darüber hinaus: Funktioniert die Kontrolle durch die EU-Kommission?

  • Online-Pressebriefing: Mittwoch, 23. Oktober 2024, 11.00 Uhr MESZ
  • Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr MESZ

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht ein, der sich mit den staatlichen Beihilfen zur Bewältigung von Krisen, Förderung der wirtschaftlichen Erholung und Unterstützung der EU-Industriepolitik befasst. Das Briefing findet am Mittwoch, dem 23. Oktober 2024, um 11.00 Uhr MESZ statt.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit George Hyzler, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 22. Oktober 2024, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, dem 23. Oktober 2024, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

In der EU sind staatliche Beihilfen, die bestimmten Unternehmen Vorteile verschaffen und dadurch den Wettbewerb verzerren, im Allgemeinen verboten. Unter bestimmten Umständen können staatliche Eingriffe jedoch erforderlich sein. In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission drei befristete rechtliche Rahmen für staatliche Beihilfen verabschiedet: den ersten 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie, den zweiten 2022 als Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine und den dritten 2023 zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals.

Die Prüfer des Rechnungshofs untersuchten, wie die EU-Kommission die Vorschriften für staatliche Beihilfen angepasst hat, um sicherzustellen, dass sie mit Blick auf die Bewältigung der Krisen und die Förderung einer nachhaltigen Erholung wirksam angewandt werden. Sie überprüften, wie die Kommission krisenbezogene staatliche Beihilfen kontrollierte, wie sie die Auswirkungen der Beihilfen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt bewertete und untersuchte, wie die Mitgliedstaaten die Vorschriften anwandten. Die Prüfer bewerteten, ob die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals und anderer industriepolitischer Ziele kohärent waren. Darüber hinaus führten sie Prüfbesuche in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Polen durch. In diesen Ländern wurden auf Grundlage der Krisenrahmen staatliche Beihilfen in erheblicher Höhe ausgezahlt und wurden als Teil der EU-Industriepolitik einschlägige staatliche Beihilfemaßnahmen umgesetzt.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer: Mobil: (+352) 621 552 224

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