Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Signal gegen schadstoffarme Energieerzeugung - EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung stoppt den Ausbau emissionsarmer Kraft-Wärme-Kopplung mit Flüssiggas
Berlin (ots)
Mit der geplanten Belastung der Eigenstromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage gefährdet die Bundesregierung nach Auffassung des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG) die schadstoffarme Energieerzeugung.
"Kraft-Wärme-Kopplung nutzt die eingesetzte Primärenergie besonders effizient. Zusätzlich leisten Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, vor allem im ländlichen Raum einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von CO2 und senken drastisch die Emissionen von Feinstaub einschließlich Ruß", so Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG. Die Belastung der Eigenerzeuger von KWK-Strom mit der EEG-Umlage untergrabe die Rentabilität der Anlagen und bremse den weiteren KWK-Ausbau deutlich ab. Als Folge drohe ein Revival konventioneller Kraftwerkstypen.
Wenn die Bundesregierung ihre klima- und gesundheitspolitischen Ziele erreichen wolle, sei in der Strom- und Wärmeerzeugung nicht die Blockade, sondern der Ausbau des Einsatzes besonders schadstoffarm betriebener KWK-Anlagen das einzig angemessene Signal, so Scharr. Nur mit vorteilhaften nationalen Rahmenbedingungen für emissionsarme Energieträger, etwa im Wärmemarkt oder Verkehrsbereich, seien die dringend erforderlichen Fortschritte in der Luftreinhaltung rasch realisierbar.
Das Feinstaublimit der Weltgesundheitsorganisation wurde im vergangenen Jahr nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) an der Hälfte aller deutschen Messstationen überschritten. Das UBA konstatiert jährlich bundesweit 47.000 vorzeitige Todesfälle durch verunreinigte Luft.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck verflüssigt. Der Energieträger verbrennt nahezu schadstofffrei und wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in der Industrie und im Freizeitbereich eingesetzt.
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