Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Deutscher Verband Flüssiggas: Gasanlagen in Wohnmobilen weiterhin alle zwei Jahre prüfen lassen
Prüfpflicht nur vorübergehend ausgesetzt - Nachweis der Prüfung schützt im Schadensfall
Berlin (ots)
Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) empfiehlt Verbrauchern dennoch dringend, die Gasanlagen in ihrem Freizeitfahrzeug weiterhin alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur so seien Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und könnten zudem ungehindert jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.
Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie veröffentlicht, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Veröffentlichung im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der DVFG rät betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde - die Wohnmobilbesitzer sind weiterhin für die Sicherheit der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich. Fehlt also im Schadensfall der gültige Nachweis einer Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG. Darüber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der Prüfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den nächsten Urlaub starten möchte, ist mit einer gültigen Prüfbescheinigung weiterhin auf der sicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG.
Weitere Details finden Interessierte in einer neuen Fachinformation des DVFG, die auf der Website des Verbands zum Download bereitsteht: http://ots.de/p0owYp
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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