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Steuern, Strom, Verträge: 11 Dinge, die Verbraucher 2024 noch erledigen sollten
Berlin, 29.11.2024 – Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Verbraucherinnen und Verbraucher, die vor Silvester noch ein paar Dinge erledigen, können eine Menge Geld sparen. Finanztip, Deutschlands führender Geldratgeber und Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, hat eine Liste mit elf Verbrauchertipps zusammengestellt, die sich besonders lohnen.
1. Steuer: Sinnvoll Geld ausgeben und 2025 mehr zurückbekommen
Um im nächsten Jahr mehr von der Steuererklärung zurückzubekommen, kann es sinnvoll sein, mit einigen Ausgaben über bestimmte Grenzen zu kommen. „Bei den Krankheitskosten kann dies nach einer hohen Zahnarztrechnung etwa der Kauf einer Brille sein oder, um bei den Werbungskosten über die Pauschale von 1.230 Euro zu kommen, der Kauf eines Laptops oder eines Bürostuhls für den Job“, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.
2. Auto: Preiserhöhung bei der Kfz-Versicherung aushebeln
Nach Finanztip-Berechnungen [1] sind die Preise für die Kfz-Versicherung im Schnitt 26 Prozent teurer als vor einem Jahr. Viele Autofahrer können zum Jahreswechsel ihre Kfz-Versicherung kündigen und bei einem neuen Versicherer einsteigen. Der Stichtag für die Kündigung fällt in diesem Jahr erst auf den 2. Dezember – denn der sonst übliche 30. November ist ein Samstag. Aber es gibt noch eine Chance. Tenhagen dazu: „Erhöht der Anbieter den Beitrag, haben Versicherungsnehmer zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht ein Sonderkündigungsrecht – und zwar mit einer Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Schreiben des Versicherers erhalten. Das kann auch kurz vor Weihnachten noch sein.“ Eine passende günstige Versicherung finden Autofahrer mit dem doppelten Vergleich. Und der geht so: Zunächst bei einem der Vergleichsportale Verivox oder Check24 einen Überblick über die besten günstigen Tarife holen. Und dann zusätzlich ein Angebot auf dem Online-Rechner der Huk24 einholen.
3. Strom: Den Vertrag wechseln
Ein deutscher Musterhaushalt (3.500 kWh/Jahr) zahlte im Juli 2024 im Schnitt 41,35 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom [2], oder 1.447 Euro pro Jahr. „Vor allem die Grundversorgung, eine Art Basistarif von lokalen Anbietern, ist teuer“, warnt Tenhagen. Laut dem Finanztip-Strompreisbarometer liegt der aktuelle Strompreis für empfehlenswerte Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie bei 32,7 Cent/kWh (Stand: 26. November 2024). Der Musterhaushalt könnte seine Stromkosten durch einen Wechsel des Stromanbieters um 303 Euro pro Jahr senken.
4. Steuern: Freistellungsaufträge richtig einsetzen
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien werden oft zum Jahreswechsel ausgeschüttet. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, dem werden sofort 25 Prozent Abgeltungssteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. „Jeder Sparer kann 2024 1.000 Euro an Kapitaleinkünften steuerfrei einnehmen, Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung gemeinsam 2.000 Euro“, sagt Tenhagen. Diese Sparerpauschbeträge können Anleger aufteilen und mit Freistellungsaufträgen flexibel auf mehrere Banken verteilen. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich später auch mit der Steuererklärung zurückholen.
5. Wertpapiere: Verluste von der Steuer absetzen
Machen Anleger Gewinne, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen sie diese versteuern. Immerhin lassen sich mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer. Verluste und Gewinne, die Anleger bei einer einzigen Bank machen, werden automatisch miteinander verrechnet. Bei mehreren Banken benötigen Anleger eine Verlustbescheinigung. Diese lässt sich bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen und mit der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen.
6. Auch nach dem Jobwechsel nicht auf das Weihnachtsgeld verzichten
Arbeitnehmern, die Anspruch auf Weihnachtsgeld hatten und 2024 den Job gewechselt haben, kann laut Bundesarbeitsgericht [3] unter Umständen noch ein Teil dieser Sonderzahlung vom alten Arbeitgeber zustehen. Für jeden Beschäftigungsmonat kann der Arbeitnehmer vom Ex-Arbeitgeber ein Zwölftel der Sonderzahlung verlangen.
7. Den Riester-Vertrag optimieren
Sparerinnen und Sparer mit einem Riester-Vertrag sollten herausfinden, ob sie noch den optimalen Betrag zahlen, um die volle Förderung mitzunehmen. „Dafür einfach beim Anbieter anrufen und diesen über Änderungen wie eine Gehaltserhöhung, den Wechsel in Teilzeit oder ein zweites Kind informieren“, rät Tenhagen. Für Kinder gibt es zum Beispiel Extra-Zulagen und der notwendige Beitrag für die volle Förderung sinkt. Bei mehr Einkommen im Vorjahr (also 2023) müssen Riester-Sparer dieses Jahr mehr einzahlen, um weiterhin die volle Zulage zu bekommen. Bis Dezember können Verbraucher noch zuzahlen, um die volle staatliche Förderung zu bekommen, denn relevant sind nur die pro Jahr insgesamt gezahlten Beiträge.
8. Förderanträge für die Energieberatung und die Sanierung stellen
Wer eine Energieberatung, Heizung oder energetische Sanierung plant, sollte dieses Jahr noch die Förderanträge stellen. Denn das ist im kommenden Jahr vermutlich vorerst nicht mehr möglich. Sollte der Bundestag vor der Bundestagswahl keinen Haushalt mehr verabschieden, kommt es im nächsten Jahr zur vorläufigen Haushaltsführung. Förderprogramme werden dann vorübergehend pausiert. Wer allerdings dieses Jahr noch eine Bewilligung erhält, bekommt das Geld auch bei einem Förderstopp ausbezahlt.
9. Die Solaranlage ans Netz bringen
Wer eine Photovoltaikanlage plant, für den ist die Gelegenheit jetzt günstig. Die Preise liegen laut Finanztip auf einem vorläufigen Tiefpunkt: Oft bekommt man für 10.000 Euro derzeit Anlagen mit 16 Modulen. Das entspricht einer Leistung von rund 7 Kilowatt-Peak (kWp) und einem Preis von rund 1.450 Euro/kWP. Außerdem sinkt zum 1. Februar die Einspeisevergütung, also die staatliche Förderung für Strom, der ins Netz eingespeist wird. „Sie ist ab dem Datum der Inbetriebnahme für 20 Jahre in fester Höhe garantiert – wer flott ist, kriegt die Anlage noch zur aktuell höheren Vergütung ans Netz“, weiß Tenhagen.
10. Sondertilgung lieber in Festgeld investieren
Wer einen Hauskredit abzahlt, sollte zum Jahresende eine Sondertilgung vornehmen, um den Kredit schneller schmelzen zu lassen. Achtung: Wer mit Festgeld höhere Zinsen bekommt, als er für das geliehene Geld bezahlt, sollte überlegen, sein Geld erst mal anzulegen. Die besten Angebote beim Festgeld für drei Jahre bringen laut Finanztip-Vergleich zurzeit 3,25 Prozent an Zinsen pro Jahr.
11. Ansprüche nicht verjähren lassen
Sparer mit Prämiensparverträgen, die schon im Jahr 2021 endeten, sollten prüfen, ob sie zu wenig Zinsen erhalten haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs ermöglicht häufig vierstellige Nachzahlungen. „Wer einen solchen Vertrag hatte, sollte rasch aktiv werden und eine Nachzahlung der Zinsen verlangen“, rät Tenhagen. Da der Anspruch sonst verjährt. [4] Finanztip empfiehlt darauf spezialisierte Anwaltskanzleien.
Auch wer noch illegal erhöhte Kontogebühren für das Girokonto aus dem Jahr 2021 zurückfordern will, weil er der Erhöhung nicht zugestimmt hat, muss unbedingt die Verjährung stoppen. Verzichtet die Bank nicht von sich aus auf die Verjährung, können Kunden die zuständige Schlichtungsstelle einschalten.
Weitere Informationen
• Finanztip-Ratgeber Steuertipps zum Jahresende: https://www.finanztip.de/steuertipps-jahresende/
• Zum Finanztip-Ratgeber Stromanbieter wechseln: https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/
• Zum Finanztip-Ratgeber Prämien sparen: https://www.finanztip.de/sparvertrag/praemiensparen/
• Zum Finanztip-Ratgeber Riester: https://www.finanztip.de/riester/
Quellen
[1] Finanztip-Pressemeldung Kfz-Versicherungen 2024 um 26 Prozent teurer: https://www.finanztip.de/presse/kfz-versicherungen-2024-um-26-prozent-teurer-mit-cleverem-vergleich-sparen-autofahrer-trotzdem/
[2] Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft Juli 2024: https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/
[3] Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.November 2013 (Az. 10 AZR 848/12) https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-848-12/
[4] Bundesgerichtshof entscheidet über den Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen (9. Juli 2024: Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23): https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024143.html;jsessionid=7C7A5EB9917635BAD8A4E0C4A00E0315.internet011
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