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Mit Sperrfrist 28.3.2025: Private Krankenversicherungen: Jeder dritte Versicherte klagt über verweigerte Leistungen

Pressemitteilung

Private Krankenversicherungen: Jeder dritte Versicherte klagt über verweigerte Leistungen

Berlin, 28.03.2025 – Viele Versicherte wechseln von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung, weil sie sich davon bessere Leistungen versprechen. Doch eine aktuelle Umfrage des Geldratgebers Finanztip zeigt jetzt: Mehr als jedem dritten privat Versicherten wurden in den vergangenen fünf Jahren Erstattungen teilweise gestrichen (34 Prozent) – fast jedem zehnten sogar vollständig (acht Prozent).

Abgelehnte Erstattungen sind besonders enttäuschend, da sich die meisten Versicherten aufgrund des Kriteriums „Leistung“ für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Wie die groß angelegte Online-Befragung von mehr als 3.300 privat Versicherten vor allem unter Finanztip-Nutzern zeigt, war die Leistung der mit Abstand wichtigste Grund für die Befragten, sich für die PKV zu entscheiden (32 Prozent). Er war damit wichtiger als der „Preis“ (25 Prozent), eine „bessere Behandlung als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ (22 Prozent) oder eine „schnellere Terminfindung als in der GKV” (drei Prozent).

Umso ärgerlicher ist es, wenn der Versicherer die Behandlung nicht zahlt. Wie die Umfrage außerdem zeigt, würde sich mehr als jeder vierte Versicherte nicht erneut für die private Krankenversicherung entscheiden (27 Prozent).

So funktioniert die Abrechnung

Privatversicherte schließen mit behandelnden Ärzten direkt einen Behandlungsvertrag ab. Für die Behandlung erhalten sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Versicherer sind verpflichtet, medizinisch notwendige Behandlungen entsprechend den Tarifbedingungen zu erstatten. Dennoch lehnen viele Versicherer eine Zahlung ab – oft mit der eigenen Begründung, die Behandlung sei nicht ‚medizinisch notwendig‘, zu teuer oder die Abrechnung fehlerhaft.

Versicherer zahlt nicht: Das können Versicherte tun

Wird eine Arztrechnung nicht erstattet, sollten Betroffene sofort reagieren und das Ablehnungsschreiben des Versicherers an den behandelnden Arzt oder die zuständige Abrechnungsstelle weiterleiten. „PKV-Versicherte sollten ihren Arzt unbedingt um eine Begründung für die strittige Behandlung bitten und diese dann wiederum dem Versicherer zukommen lassen. In schwierigen Fällen können sich Versicherte an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden, der dann vermittelt und eine außergerichtliche Klärung mit der Versicherungsgesellschaft anstrebt – die jedoch nicht immer gelingt“, so Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.

Wenn es zum Rechtsstreit kommt

Wie die Umfrage zeigt, sind auch rechtliche Auseinandersetzungen von Versicherten mit ihrer Krankenversicherung keine Ausnahme: Über fünf Prozent der mehr als 3.300 Befragten gaben an, bereits einen Prozess gegen ihren Versicherer geführt zu haben.

„Eine private Krankenversicherung ist eine Versicherung für das ganze Leben und der Versicherungswechsel nach einigen Jahren nur noch schwer möglich. Die größeren Krankheitsfälle kommen aber oft erst in späteren Jahrzehnten, wenn man älter wird – der entsprechende Streit auch. Für solche Fälle ist eine Rechtschutzversicherung zur Deckung hoher Gutachter- und Gerichtskosten empfehlenswert“, so Tenhagen.

Augen auf bei der Versicherungswahl

„Zwar ist die private Krankenversicherung in jungen Jahren für Gutverdienende ohne Vorerkrankungen oft günstiger als die gesetzliche”, sagt Tenhagen. „Je älter man wird, desto stärker steigen aber auch die anfangs günstigen Tarife."

„Und", so Tenhagen weiter: „PKV-Interessierte sollten sich Zeit nehmen, vor Abschluss das Leistungsspektrum der angebotenen Tarife penibel zu vergleichen und vor allem das Kleingedruckte in den Verträgen zu lesen. Bei knapp 2000 unterschiedlichen Leistungsmerkmalen in der PKV kann man viele Fehler machen, die einen dann das ganze Leben begleiten.“ Eine Gratis-Checkliste von Finanztip hilft Versicherten, Verträge hinsichtlich des richtigen Leistungsumfangs zu vergleichen.

Weitere Informationen

1 Die Umfragedaten beruhen auf einer Online-Befragung, an der im März 2025 insgesamt 3.337 privat Krankenversicherte, vor allem Finanztip-Nutzer, teilgenommen haben.

Über Finanztip

Finanztip ist Deutschlands führender Geldratgeber. Finanztip zeigt, wie man seine Finanzen einfach selbst machen kann. Dafür recherchiert eine unabhängige Redaktion aus Expertinnen und Experten rund um die Chefredakteure Hermann-Josef Tenhagen und Saidi Sulilatu für ihr Publikum relevante Finanzthemen: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion arbeitet nach einem strengen Redaktionskodex. Das Angebot von Finanztip ist kostenlos und umfasst einen wöchentlichen Newsletter mit mehr als einer Million Abos sowie eine Website mit mehr als 1.000 fundierten Ratgebern mit konkreten Empfehlungen. Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen. Darüber hinaus bietet Finanztip einen Youtube-Kanal sowie die Podcasts „Auf Geldreise“ (der sich speziell an Frauen richtet) und „Geld ganz einfach“. Finanztip ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung, deren Stiftungszweck die Finanzbildung von Verbrauchern ist.

Pressekontakt:
Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Geschäftsführer: Dr. Fabian Dany, Stephan Link, Saidi Sulilatu, Hermann-Josef Tenhagen
Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB 162233 B
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