dbb Hessen beamtenbund und tarifunion
Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Symposium des dbb Hessen beschäftigt sich mit der Problematik
Frankfurt (ots)
"Nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten und Institutionen kann das Phänomen der Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wirksam bekämpft werden", ist das Resümee des Landesvorsitzenden Heini Schmitt auf dem Symposium des dbb Hessen in Frankfurt zu diesem Thema.
Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes diskutierten zusammen mit Behördenleitungen und der Hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann über die zunehmenden Beschimpfungen, Bedrohungen und körperlichen Angriffe gegen Beschäftigte der öffentlichen Verwaltungen.
Einig waren sich die Teilnehmer der Veranstaltung, dass die jüngste Strafrechtsnovelle der §§ 113, 114 und 115 StGB unzureichend ist, da diese nur die Sanktionierung von Übergriffen gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst besonders sanktioniere. Das Gros der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bund, Ländern und Kommunen fällt nicht unter den Schutz des Gesetzes. Heini Schmitt forderte eine eigene Strafrechtsvorschrift für diesen Kreis der Mitarbeiterinnen du Mitarbeiter.
Gleichzeitig müsse aber auch die Arbeitssituation optimiert werden. So müssten Ausbildung, Ausrüstung und auch Präventionstrainings erheblich verbessert, wenn nicht sogar neu geschaffen werden. Das Verhältnis "Bürger - staatlicher Bediensteter" müsse neu justiert und dieses auch kommuniziert werden. Einen erheblichen Verbesserungsbedarf sieht der dbb Hessen für den "Fall der Fälle". So müssten Betroffene mehr Mut haben, Bedrohungs- und Gewaltattacken zur Anzeige zu bringen. Vorgesetzte sollten nicht nur direkt den Betroffenen professionelle Hilfe anbieten, sondern unter Umständen auch selbst die Tat offensiv zur Anzeige bringen. Schmitt ermuntert in seinen Ausführungen Polizei und Staatsanwalt, Gewalttaten im Dienst und im dienstlichen Zusammenhang gegen die Staatsbediensteten intensiv zu untersuchen und dann auch vor Gericht zu bringen. Der Staat müsse durch die Bereitstellung von mehr Personal dafür sorgen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in der Lage seien, solche Verfahren zeitnah und effektiv durchzuführen.
Schmitt stellte abschließend fest, dass die Problematik ein gesamtgesellschaftliches Problem sei. Es sei an der Zeit wieder verstärkt Werte wie Respekt, Toleranz und Akzeptanz zu vermitteln. Hier sei nicht nur der Staat zum Beispiel durch die Schulen gefordert, sondern auch die Elternhäuser, Vereine und Verbände.
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Heini Schmitt
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