Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum
Aktionsbündnis Kulturgutschutz: Neues Gutachten kritisiert umstrittenes Kulturgutschutzgesetz - Nutzen für Bürger fehlt
Berlin (ots)
Prof. Dr. Sophie Lenski, eine anerkannte Verfassungsrechtlerin der Universität Konstanz, weist in einem Gutachten nach, dass dem Entwurf eines neuen Gesetzes für den Kulturgutschutz das Wichtigste fehlt: Der Nutzen für die Bürger.
Demnach ist der im vorliegenden Entwurf der Bundesregierung enthaltene Abwanderungsschutz nicht mit Art. 14 des Grundgesetzes (Eigentumsrecht) vereinbar. Nur durch ein staatlich koordiniertes Ankaufsrecht für bedeutende Kulturgüter kann diesem Recht entsprochen und gleichzeitig das Gemeinwohl gestärkt werden. Denn nur, wenn mit Hilfe der öffentlichen Hand deutsche Museen und andere Kulturgut bewahrende Einrichtungen ein als "national wertvoll" eingetragenes Kulturgut ankaufen und somit öffentlich zugänglich machen, entsteht ein Nutzen für den kulturinteressierten Bürger. Kommt es innerhalb der Angebotsfrist (12 Monate) zu keinem Ankauf durch die öffentliche Hand oder durch ein privates Museum, soll das Kulturgut das Land verlassen dürfen.
Das immer wieder von der Kulturstaatsministerin vorgebrachte Argument, diese Möglichkeit würde ein höchstrichterliches Urteil von 1993 verbieten, hatte bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seiner Stellungnahme vom 22. Februar als falsch zurückgewiesen.
Schon während der Anhörung im Bundestag Mitte April hatten Experten juristisch fundiert auf den Mangel hingewiesen, dass - anders als in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Belgien - das deutsche Kulturgutschutzrecht keine Regelung enthält, die durch einen Ankauf von "identitätsstiftenden" Kulturgütern das Gemeinwohl fördert. Nach dem Entwurf des Kulturstaatsministeriums würden bedeutende Werke ohne öffentliche Zugänglichkeit in Deutschland verbleiben müssen. Gleichzeitig würde das Fehlen einer fairen Regelung den Import von wertvollem Kulturgut verhindern. Das verfassungsrechtliche Gutachten wurde inzwischen vom Aktionsbündnis Kulturgutschutz an alle Politikentscheider verteilt. Eile für dringend notwendige Korrekturen des Gesetzentwurfes ist geboten: Das Kulturstaatsministerium wünscht sich eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause.
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