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BDL - Bundesverband der Dt. Luftverkehrswirtschaft

Taskforce Airline Safety
Zusammenfassende Vorstellung der Zwischenergebnisse

Berlin (ots)

Die unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eingerichtete Taskforce zu den Folgen des Flugzeugabsturzes am 24. März 2015 über den französischen Alpen hat heute einen Zwischenbericht ihrer Arbeit vorgelegt. Der Vorsitzende der Taskforce, Matthias von Randow (Hauptgeschäftsführer des BDL) erklärte dazu in einem Pressestatement:

Die Taskforce hat ihre Beratungen am 8. April 2015 aufgenommen.

Auftrag der Taskforce ist es, in Folge des Absturzes am 24. März 2015 in den französischen Alpen zu beraten, ob die Sicherheitsregelwerke im Luftverkehr weiterentwickelt werden müssen. Dabei wird insbesondere folgenden Fragestellungen nachgegangen:

   1. Muss es Veränderungen an den Sicherheitsfunktionen der 
      Cockpittüren geben?
   2. Kann die Feststellung und Überprüfung der Flugtauglichkeit von 
      Piloten verbessert werden?

Zum Grundverständnis der Taskforce gehört:

   - Beim Thema Flugtauglichkeitsfeststellung und -überprüfung hat 
     das Vertrauensverhältnis, das zwischen Piloten und 
     Flugmedizinern sowie Psychologen aufgebaut wird, eine wichtige 
     sicherheitsrelevante Funktion.
   - Schlussfolgerungen sind unmittelbar vom Fortschritt der 
     Untersuchungen der staatlichen Ermittlungs- und 
     Untersuchungsbehörden abhängig.
   - Beratungsergebnisse können nicht in Alleingängen umgesetzt 
     werden sondern sind in die Diskussionen auf europäischer und 
     internationaler Ebene einzubringen - also bei EASA,

ICAO und IATA.

Zu den Mitgliedern der Taskforce: Die Taskforce arbeitet unter dem Dach des BDL (Vorsitz). Mitglieder der TF sind folgende Gruppen und Institutionen:

   - Flugmediziner, Psychologen und psychiatrische Sachverständige
   - Die BDL-Fluggesellschaften
   - Das Bundesverkehrsministerium, das Luftfahrt-Bundesamt, das 
     Luftfahrtamt der Bundeswehr und Vertreter des 
     Bundesdatenschutzbeauftragten
   - Die Berufsverbände Vereinigung Cockpit (VC) und Unabhängige 
     Flugbegleiter Organisation (UFO)
   - Die Hersteller über ihren Verband BDLI
   - Die Deutsche Flugsicherung

Zusammenfassung der Zwischenergebnisse

a) Thema "Cockpittür" Bewertet hat die Taskforce zweierlei:

   - Erstens: Eventuell denkbare Alternativverfahren zu den heutigen 
     Zutrittsverfahren
   - Zweitens: Die "Zwei-Personen"-Regelung

Ergebnis:

   - Die Cockpittür hat eine ganz wesentliche Sicherheitsfunktion, 
     die darin besteht, dass niemand, der nicht autorisiert ist, in 
     das Cockpit hineinkommt. Diese Funktion hat sich bewährt und 
     muss unbedingt erhalten bleiben. Wir plädieren dafür, dass keine
     kurzfristigen Änderungen vorgenommen werden.
   - Langfristig sollten bei der Neuentwicklung von Flugzeugen 
     bauliche Optionen geprüft werden (z.B. Schleuse zwischen Kabine 
     und Cockpittür, Integration WC in geschütztem Bereich).
   - Zur "Zwei-Personen"-Regelung: Die vorläufige Einführung dieser 
     Regelung wurde begrüßt. Sie wird auch von der Europäischen 
     Flugsicherheitsagentur EASA empfohlen.

Die Taskforce empfiehlt, dass die Erfahrungen mit der Regelung nach einem Anwendungsjahr evaluiert werden (Die Gewerkschaften der Piloten und Flugbegleiter schlagen im Lichte ihrer eigenen Gesamtbewertung vor, dass die "Zwei-Personen"-Regelung wieder aufgehoben werden könne).

b) Thema "Tauglichkeit" 
Im Wesentlichen ging es hierbei um die Frage nach 
Optimierungspotenzialen
   - erstens im Bereich der Erlangung von Flugtauglichkeit,
   - zweitens im Bereich des Informationsflusses und der Transparenz 
     bei Untersuchungen
   - und drittens, ob es einen Bedarf nach eventuell ergänzenden 
     Untersuchungen gibt.

Zu den Ergebnissen:

   - Erstens: Im Zuge der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen 
     Erkenntnisse bedarf es ei-ner verstärkten - auch diagnostischen 
     - Sensibilisierung aller Beteiligten für psychische 
     Er-krankungen. Die Information für die untersuchenden 
     Fliegerärzte über geeignete An-sprechpartner bei der 
     Feststellung psychischer Auffälligkeiten/Anhaltspunkte sollte 
     verbessert werden.
   - Zweitens: Von ganz wesentlicher Bedeutung sind Anlaufstellen, an
     die sich Crewmitglieder wenden können, wenn sie bei sich selbst 
     oder bei Kollegen psychische Probleme feststellen. Hier 
     verfügen die BDL-Fluggesellschaften über Vertrauensteams und 
     externe Hilfegruppen. Die Anlaufstellen haben sich in jeder 
     Hinsicht bei Prävention, Behandlungsberatung und Hilfe bewährt,
     werden von den Crews angenommen und sollten weiter gestärkt 
     werden.

Die Fluggesellschaften sprachen sich dafür aus, im Rahmen einer Selbstverpflichtung diese Anlaufstellen zum Industriestandard zu machen.

Wir schlagen vor, dass der europäische Gesetzgeber solche Anlaufstellen verbindlich vorschreiben sollte.

   - Drittens zum Thema Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol:

Eine Kontrolle auf den Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol bei der medizinischen Erstuntersuchung wird befürwortet und sollte Standard sein.

Grundsätzlich bestand auch eine Offenheit gegenüber sog. randomisierten also Zufallskontrollen bei Piloten; die Entscheidung zu der Frage, ob diese verbindlich eingeführt werden sollten und wie dies ggf. geregelt bzw. umgesetzt werden könnte, hat die Taskforce noch zurückgestellt: sie bittet zunächst das Luftfahrt-Bundesamt, die zu dieser Thematik vorliegenden Studien, Regeln und Erfahrungen der Federal Aviation Administration (FAA) der USA auszuwerten.

   - Viertens: Informationsfluss und Transparenz der Untersuchungen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen an die Qualität der flugmedizinischen Tauglichkeitsfeststellung ist, dass sowohl die untersuchenden Mediziner, Psychologen und Psychiater sowie die kontrollierende Aufsichtsbehörde jederzeit vollen Ein- und Überblick in die vollständige Untersuchungshistorie erhalten können. In Deutschland praktizieren die Behörden in Umsetzung des europäischen und deutschen Rechts ein Verfahren der Pseudonymisierung bei der Übermittlung von Befunden an die Behörden. Diese Verfahren spiegeln die Anforderungen des Datenschutzrechts und der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht wieder.

In der Taskforce wurden die in Deutschland praktizierten Verfahren der Pseudonymisierung der medizinischen Untersuchungsbefunde diskutiert und bewertet. Es wird vorgeschlagen, Alternativen zu entwickeln, mit denen - unter Wahrung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht - die Komplexität des Informationsflusses reduziert und damit die Untersuchungs- und Kontrollpraxis weiter vereinfacht werden kann.

Gesamtfazit und weiteres Vorgehen:

Die Beratungen in der Taskforce zeigen: Das Sicherheitsniveau im Flugbetrieb und insbesondere auch zu den beratenen Themen "Cockpittür" und "Tauglichkeit" ist bereits heute sehr hoch. Den größten Mehrwert sieht die Taskforce beim Thema einer verstärkten auch diagnostischen Sensibilisierung für psychische/mentale Erkrankungen und bei den in den deutschen Unternehmen mit guten Erfahrungen betriebenen Anlaufstellen.

Die Taskforce wird ihre Beratungen zum Themenfeld "Tauglichkeit" fortführen insbesondere zu den Punkten "Anlaufstelle", "Pseudonymisierung" und - in Abhängigkeit von der Auswertung durch das LBA - zum Punkt "Randomisierte Kontrollen auf Medikamente, Drogen und Alkohol".

Gemäß des Grundverständnisses der Taskforce, dass zahlreiche Beratungsergebnisse nicht im nationalen Alleingang umgesetzt werden können, wird vorgeschlagen, die Zwischenergebnisse dieses Berichts nunmehr in die Beratung auf europäischer und internationaler Ebene einzubringen (EU-KOM, EASA, ICAO, IATA).

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800.000 Menschen.

Pressekontakt:

Dr. Christine Kolmar
Leiterin Kommunikation
E-Mail: christine.kolmar@bdl.aero
Telefon: +49 (0)30 520077-115
Mobil: +49 (0)173 5490 629

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