BDL - Bundesverband der Dt. Luftverkehrswirtschaft
Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt darf die Verlässlichkeit von Planfeststellungsbeschlüssen nicht in Frage stellen
Berlin (ots)
Zur heutigen Ankündigung des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Tarek Al-Wazir, eine Lärmobergrenze am Flughafen in Frankfurt einzuführen, erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL):
"Die Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt erschwert zusätzlich den Wettbewerb in einem ohnehin angespannten Marktumfeld. Es gibt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss, der den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit gewähren soll. Die freiwillige Lärmobergrenze darf die Verlässlichkeit von planfestgestellten Kapazitäten nicht in Frage stellen. Denn gerade im Luftverkehr wird mit langen Vorlaufzeiten geplant und umso mehr muss man sich auf vereinbarte und bestandskräftige Beschlüsse auch verlassen können. Deswegen begrüßen wir, dass die Beteiligten sich einig sind, dass der Luftverkehrsstandort Frankfurt auch weiterhin am Luftverkehrswachstum teilhaben soll.
Der wirkungsvollste Weg Fluglärm zu reduzieren ist das Vermeiden von Lärm am Flugzeug selbst. Das bedeutet an erster Stelle die Investition in neue und leisere Flugzeuge und setzt sich in der Nutzung von optimierten Flugrouten und Landeverfahren fort. Sind Anwohner dennoch von Fluglärm betroffen, können sie seit Jahren Maßnahmen wie Schallschutzfenster geltend machen. Notwendig ist zukünftig auch eine deutlich effektivere Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung im Umfeld von Flughäfen mit dem Ziel einer klaren Begrenzung der Zahl der Fluglärmbetroffenen. Dafür sind in erster Linie Anrainerkommunen und die Länder - in diesem Fall das Land Hessen - zuständig.
Damit der Lärm weiter reduziert werden kann, ist es wichtig, dass die Luftverkehrsunternehmen in Zukunft ausreichend Investitionskraft für neue Technologien haben. Dafür müssen mit einer neuen Regierungskoalition die Weichen gestellt werden, denn unsere Unternehmen brauchen Investitions- und Planungssicherheit und fairen Wettbewerb. Nationale Sonderlasten, wie etwa die deutsche Luftverkehrsteuer, die Art und Weise, wie in Deutschland Luftsicherheitskontrollen organisiert werden und die massive Beschränkung der Maschinenlaufzeiten an deutschen Flughäfen sind Gift, weil sie die Investitionskraft für ökologische Innovationen schwächen."
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.
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