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Digital Services Act (DSA) zum 17. Februar 2024: Rechtliche Auswirkungen für das Online-Business
Rechtsanwaltskanzlei Siebert Lexow Lang und eRecht24 GmbH & Co. KG

Berlin (ots)

Mit dem 17. Februar 2024 tritt der Digital Services Act (DSA) in vollem Umfang in Kraft und gilt nun auch für Online-Diensteanbieter von geringerer Größe. Bereits seit August 2023 besteht die Verordnung für große Plattformen wie Google, Facebook und TikTok. Der DSA zielt darauf ab, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und die Verbreitung von Hass, gefälschten Produkten und terroristischen Inhalten im Internet einzuschränken.

Für wen gilt der Digital Services Act?

Der DSA gilt für Vermittlungsdienste, Hosting-Diensteanbieter, Online-Plattformen und große Online-Suchmaschinen. Sobald im Rahmen eines Online-Dienstes Inhalte für Dritte gespeichert werden, ist der DSA voraussichtlich für Sie relevant. Dies kann Webhoster, Agenturen, Webdesigner und sogar Webseitenbetreiber betreffen.

Pflichten nach dem Digital Services Act

Wenn ein Unternehmen vom DSA betroffen ist, kommen die folgenden Hauptpflichten in Frage:

1. Einrichtung zentraler Kontaktstellen für Behörden und Nutzer.

2. Bereitstellung eines Kontaktformulars für Nutzer zur Meldung rechtswidriger Inhalte.

3. Transparente Erläuterungen in den AGB bzw. Verträgen zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten.

Sind Abmahnungen zu erwarten?

Es ist unwahrscheinlich, dass Online-Diensteanbieter sofort nach Inkrafttreten des DSA abgemahnt werden, jedoch nicht ausgeschlossen. Dennoch sollten die Pflichten ernst genommen werden, da bei Nichteinhaltung erhebliche Bußgelder von bis zu 6 % des Jahresumsatzes drohen.

Weitere Informationen unter: https://www.e-recht24.de/e24link/ujm3j

Über eRecht24 GmbH & Co. KG und die Rechtsanwaltskanzlei Siebert Lexow Lang: eRecht24 ist seit über 25 Jahren als eine der bekanntesten digitalen Informationsplattformen rund um die Themen Internetrecht, Datenschutz und E-Commerce am Legal Tech Markt vertreten und hilft täglich tausenden Webseitenbetreibern und Agenturen dabei ihre Webseiten rechtssicher zu gestalten. In enger Zusammenarbeit stehen eRecht24 und die Kanzlei Siebert Lexow Lang als Experten verschiedensten Fragestellungen Rede und Antwort.

Dabei ist die Kanzlei mit Erfahrung und Expertise im digitalen Business, Online-Marketing und Legal-Tech ausgestattet und berät täglich Unternehmen, Webseitenbetreiber, Online-Shops, und Agenturen und gibt ihnen individuelle, praxisnahe und rechtssichere Lösungen an die Hand.

Pressekontakt:

Pirlich, Christiane
eRecht24 GmbH & Co. KG
0152/59613453
pirlich@e-recht24.de

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