Kurz gefragt: Wer zahlt bei Diebstahl beim Baden?
Kurz gefragt: Wer zahlt bei Diebstahl beim Baden?
Sommer, Sonne, baden gehen. Je heißer die Temperaturen, desto mehr sehnt man sich nach einer Abkühlung am See oder Schwimmbad. Im Gepäck hat man meist neben Badesachen, Essen und Trinken auch den Geldbeutel und andere Sachen zum Zeitvertreib dabei, etwa Handy, Buch oder Bluetooth-Lautsprecher. Doch wer zahlt, wenn der Rucksack oder einzelne Gegenstände gestohlen werden? Über die Außendeckung der Hausratversicherung sind nur Einbruchdiebstahlschäden versichert, wenn beispielsweise Sachen aus einem verschlossenen Badespind entwendet werden. Der einfache Diebstahl vom Liegeplatz, während man etwa beim Baden oder auf der Toilette ist, fällt dagegen nicht unter den Versicherungsschutz. Eine Besonderheit gibt es bei der uniVersa: Dort erhalten Kunden als Dankeschön beim Abschluss eines Dreijahresvertrags automatisch und ohne Mehrbeitrag ein Laufzeit-Feature dazu. Darüber ist auch der einfache Diebstahl beim Baden bis zu 200 Euro pro Versicherungsjahr versichert, wenn die Straftat polizeilich angezeigt wird.
Ansprechpartner: Stefan Taschner, Pressesprecher Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676 E-Mail: presse@universa.de Internet: www.universa.de/presse uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.