MiFID II - eine neue Chance für den Wertpapierhandel
Vertrauen in Banken soll gestärkt werden
Richtlinie als Promoter des Privatkundengeschäftes
Hamburg (ots)
Zum 3. Januar 2018 vollzieht sich mit dem Inkrafttreten von MiFID II in der Wertpapierberatung ein erneuter Paradigmenwechsel. Banken und Sparkassen können dies als Bedrohung sehen - oder aber als Chance nutzen. Denn die neuen Regularien bringen nicht nur erhöhten Aufwand, sondern auch Vorteile mit sich. Wenn diese ausgeschöpft werden, können zusätzliche Umsätze im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden generiert werden.
Der europäische Gesetzgeber hat auf Verwerfungen im Finanzwesen und Missstände in der Anlageberatung reagiert und die Richtlinie MiFID ergänzt und erweitert. Das Ziel von MiFID II ist eine weitere europaweite Harmonisierung der Finanzmärkte und eine Stärkung des Schutzes der Anleger. Auf diese Weise soll das Vertrauen in das Finanzwesen nachhaltig gestärkt werden. "Die Banken sollten MiFID II weniger als Last, denn als Chance verstehen. Die neuen Standards erleichtern die Kundenberatung und ermöglichen eine Steigerung der dringend gebrauchten Provisionserträge," sagt Lars Reese, Partner bei Berg Lund & Company.
Schonungslose Kostentransparenz und bessere Empfehlungsstandards sollen Anleger schützen
Die Stärkung des Anlegerschutzes soll erreicht werden, indem in der Kundenberatung mehr auf bedarfsgerechte Empfehlungen und Kostentransparenz geachtet wird. Künftig müssen alle Kosten rund um ein Finanzprodukt vollständig und verständlich ausgewiesen werden. Dazu gehören Provisionen, Ordergebühren, Verkaufskosten sowie Kosten durch Drittanbieter, deren Leistungen die Bank in Anspruch nimmt. "Eine schonungslose Offenlegung aller Kosten ist in Zeiten der allgegenwärtigen Online-Preis- und Kostenvergleiche längst überfällig. Die Institute müssen verstehen, dass sie das Vertrauen der Kunden ohne vollumfängliche Transparenz nicht zurückgewinnen", so BLC Experte Reese.
Die Beratungsqualität soll unter anderem durch die sogenannte Geeignetheitserklärung verbessert werden. Sie dokumentiert die Eignung der empfohlenen Anlagen für den Kunden und ersetzt das 2010 national eingeführte Beratungsprotokoll, in dem zusätzlich der Verlauf des Beratungsgespräches festgehalten wurde. Darüber hinaus wurden die Dokumentationspflichten erweitert, etwa um eine obligate Aufzeichnung und Archivierung von telefonischen Beratungsgesprächen. Dies erleichtert sowohl dem Kunden als auch den Banken die Beweisführung, sollte es zum Streitfall kommen. Mit Hilfe dieser Neuerungen sollen Anleger wieder auf die Empfehlung des Beraters vertrauen können. Davon profitieren auch die Banken, denn das neu gewonnene Vertrauen schlägt sich - richtig genutzt - in einem höheren Umsatz und folglich in gesteigerten Provisionserlösen für die Kreditinstitute nieder.
Banken können Erträge steigern, wenn sie noch einen Schritt weiter gehen
"Wenn es den Banken gelingt, ihr Wertpapiergeschäft im Zuge von MiFID II auf ein neues Qualitäts- und Standardisierungsniveau zu bringen, kann die Neuerung der Finanzmarktrichtline zum Promoter des Privatkundengeschäfts werden", sagt Lars Reese. Unter Berücksichtigung der angespannten Ertragssituation der Banken sei diese "Kür" sogar eine alternativlose Pflichtaufgabe. Voraussetzung ist dem Experten zufolge, dass die Institute Strategie und Prozesse so aufstellen, dass die Wertpapierberatung im Breitengeschäft kundenorientiert, effizient und möglichst standardisiert abläuft. Unter diesen Rahmenbedingungen können die Institute ihr Wertpapieranlagegeschäft wieder einer größeren Anzahl an Beratern anvertrauen und somit die Vertriebsoberfläche ausbauen.
Zum Hintergrund
Das Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (2. FiMaNoG) tritt in weiten Teilen zum 03.01.2018 in Kraft, um die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) in deutsches Recht umzusetzen. Die Regelungen der ergänzenden Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation - MiFIR) gelten unmittelbar ohne "Übersetzung" durch den nationalen Gesetzgeber als Vorgabe für die Banken und Sparkassen.
Über Berg Lund & Company
Das mittelständische Beratungshaus wurde 1999 als Kampmann, Berg & Partner gegründet und tritt seit Juli 2017 unter der neuen Marke Berg Lund & Company (BLC) auf. BLC löst gemeinsam mit seinen Klienten komplexe Zukunftsthemen mit großer wirtschaftlicher Tragweite und legt dabei höchsten Anspruch an Qualität, Ergebnissteigerung und Praxistauglichkeit. Dafür steht Berg Lund & Company mit einem Team exzellenter und erfahrener Topmanagement-Berater. Als inhaltliche Kompetenzfelder besetzt BLC insbesondere "Unternehmensstrategie & digitale Transformation", "CRM & Vertrieb", "Governance & Compliance", "Fusionen & Transaktionen" sowie "operative Exzellenz". Mehr Informationen unter berg-lund.de.
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