ikr: Bilaterale Zusammenarbeit im Steuerbereich angepasst: Liechtenstein und Österreich vereinbaren Änderungen zum Abgeltungssteuerabkommen
Vaduz (ots)
Die liechtensteinische Botschafterin in Österreich I.D. Maria Pia Kothbauer und der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling haben am 17. Oktober 2016 in Wien ein Abänderungsprotokoll zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit in dem Bereich der Steuern (Abgeltungssteuerabkommen) unterzeichnet.
Das Abgeltungssteuerabkommen ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Auf dieser Grundlage wurden in der Vergangenheit unversteuerte Vermögenswerte von österreichischen Steuerpflichtigen regularisiert. Für die laufende Erfüllung der Steuerpflicht österreichischer Kunden in Liechtenstein erfolgte entweder die Meldung von Namen und Vermögenswerten oder die Leistung einer der österreichischen Steuer entsprechende Abgeltungssteuer oder Stiftungseingangssteuer. Gleichzeitig mit dem Abgeltungssteuerabkommen war mit einer Revision des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein und Österreich eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe nach dem OECD-Standard in Kraft getreten.
Anpassung an das AIA-Abkommen mit der EU und Fortsetzung der bewährten bilateralen Zusammenarbeit
Seit dem 1. Januar 2016 ist das revidierte Zinsbesteuerungsabkommen (AIA-Abkommen mit der EU) in Kraft, welches einen gegenseitigen automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD (Gemeinsamer Meldestandard) zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und Liechtenstein vorsieht. Aufgrund einer für Österreich geltenden Ausnahmeregelung innerhalb der EU ist das AIA-Abkommen mit der EU für Liechtenstein im Verhältnis zu Österreich erst ab 1. Januar 2017 anwendbar.
Die Anwendbarkeit des AIA-Abkommens mit der EU in Bezug auf Österreich veranlassten Liechtenstein und Österreich zur Aufnahme von Gesprächen über die Anpassung des Abgeltungssteuerabkommens. Die anschliessenden Verhandlungen waren vom gemeinsamen Verständnis geprägt, dass das Abgeltungssteuerabkommen zur Zufriedenheit beider Vertragsstaaten reibungslos funktioniert und den engen wirtschaftlichen Beziehungen angemessen Rechnung getragen hat. Liechtenstein und Österreich ist es mit dem Abgeltungssteuerabkommen gelungen, eine vorteilhafte, konstruktive und zukunftsweisende Regelung zu einer steuerlichen Zusammenarbeit zu vereinbaren. Diese hervorragende bilaterale Zusammenarbeit im Steuerbereich soll nun unter Beachtung der internationalen Standards fortgesetzt werden.
Um Doppelspurigkeiten bei der Anwendbarkeit des AIA-Abkommens mit der EU in Bezug auf Österreich und des Abgeltungssteuerabkommens zu vermeiden ist im Abänderungsprotokoll daher festgehalten, dass Konten und Depots von zum 31. Dezember 2016 bestehenden steuerlich transparenten Vermögensstrukturen sowie Konten und Depots von steuerlich intransparenten Vermögensstrukturen als "ausgenommene Konten" unter dem AIA-Abkommen in Bezug auf dessen Anwendbarkeit zwischen Liechtenstein und Österreich anzusehen sind. Für diese Konten und Depots bzw. Vermögensstrukturen ist das Abgeltungssteuerabkommen weiterhin anwendbar. Alle übrigen Konten oder Depots sind künftig ausschliesslich vom AIA-Abkommen mit der EU erfasst.
Bewährte und wirksame Massnahme gegen Steuerhinterziehung
Die vereinbarte teilweise Fortführung des Abgeltungssteuerabkommens wird von Liechtenstein und Österreich als administrativ bewährte und missbrauchsresistente Massnahme angesehen, die im Einklang mit den Vorgaben des Gemeinsamen Meldestandards der OECD und des AIA-Abkommens mit der EU steht. Die faktische Anwendbarkeit der österreichischen Besteuerung in Bezug auf liechtensteinische Vermögensstrukturen führt zu einer wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Gleichzeitig bleiben die Vorteile der bewährten bilateralen Regelung aufrecht.
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