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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

BDP-Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2025

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BDP sieht Fortschritte im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes bei novellierter DGUV Vorschrift 2 – doch strukturelle Verankerung neuer Berufsgruppen wie der Psychologie greift deutlich zu kurz

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Pressemitteilung zur Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zur Novellierung der DGUV Vorschrift 2 anlässlich des Internationalen Tages der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2025

Berlin, 28.04.2025: Die moderne Arbeitswelt ist durch tiefgreifende und weitreichende Veränderungen geprägt, die neue Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz stellen. In nahezu allen Branchen und Tätigkeitsfeldern beobachten wir eine kontinuierliche Zunahme psychischer Belastungsfaktoren, die mit klassischen Präventionsansätzen nur unzureichend adressiert werden.

Digitalisierungsprozesse und künstliche Intelligenz, eine zunehmende Arbeitsverdichtung, globalisierte und flexibilisierte Arbeitsstrukturen sowie viele weitere Faktoren führen zu einer wachsenden Komplexität und in diesem Zusammenhang zu vielschichtigen Wechselwirkungen im menschlichen Erleben und Verhalten. Moderne Arbeitsschutzkonzepte benötigen an die neuen Bedingungen angepasste spezialisierte Fachkompetenzen, die über die traditionellen Domänen der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin hinausreichen und diese sinnvoll ergänzen. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Notwendigkeit der Anpassung des Arbeitsschutzes an die Anforderungen der modernen Arbeitswelt unter Einbeziehung psychischer Belastung berücksichtigt.

Die am 1. April 2025 in Kraft getretene novellierte Fassung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 trägt diesen veränderten Anforderungen Rechnung und enthält klare Fortschritte bei der Qualitätsverbesserung sowie auch bei der Umsetzbarkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes im Arbeitsalltag.

Vor allem die Öffnung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für weitere akademische Fachrichtungen wie der Psychologie, Humanmedizin oder Biologie ist grundsätzlich ein positives Signal für mehr Interdisziplinarität. Doch gerade hier greift der Ansatz zu kurz, um den komplexen Herausforderungen moderner Arbeitswelten tatsächlich gerecht werden zu können.

Der Zugang zur betrieblichen Prävention über den Weg einer sicherheitstechnischen Zusatzqualifikation kommt eher einer Verengung als Erweiterung bei der Einbeziehung spezifizierter Fachkompetenz gleich. Damit verpasst die Novellierung die Chance einer echten strukturellen Reform.

Die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen zählt zu den Kernkompetenzen der Psychologie. Psycholog*innen verfügen über ein tiefgehendes Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen und physischer sowie psychischer Gesundheit. Sinnvoll und zeitgemäß wäre daher die Integration von arbeitspsychologischen Fachkräften mit eigenem gesetzlichen Auftrag, Qualifikationsprofil und Zuständigkeitsbereich im betrieblichen Arbeitsschutz.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Koalitionsvertrags, der die menschengerechte Gestaltung digitaler Arbeit und Stärkung psychischer Gesundheit ausdrücklich als politische Ziele benennt und aus aktuellem Anlass zum Internationalen Tag der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2025 unter dem Motto „Arbeitsschutz sichert Zukunftsfähigkeit“ nimmt der BDP zur DGUV Vorschrift 2 Novellierung Stellung. Der Verband sieht die Einführung der Psychologie als dritten Säule im betrieblichen Arbeitsschutzkonzept nicht nur als Option, sondern als notwendigen Entwicklungsschritt für einen modernen, wirksamen und wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsschutz in Deutschland.

Zudem schließt die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich psychische Belastung mit ein (§ 5 ArbSchG). Hier mangelt es noch an einheitlichen Qualitätsstandards hinsichtlich der Qualifikation, Verfahren und Umsetzung.

Der Verband spricht sich daher dafür aus, gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, dem Gesetzgeber und weiteren Fachverbänden ein tragfähiges Konzept zur Integration arbeitspsychologischer Fachkompetenz in den betrieblichen Arbeitsschutz zu entwickeln, das bestehende Arbeitsschutzkonzepte gezielt ergänzt. Nur durch echte interdisziplinäre Zusammenarbeit kann ein Arbeitsschutz entstehen, der die Herausforderungen der Gegenwart meistert und die Arbeitswelt von morgen gesund, sicher und leistungsfähig gestaltet.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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