VW-Abgasmanipulation - Practice Group der mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, wird Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vorbereiten
Düsseldorf (ots)
Angesichts der Abgasmanipulation von weltweit bis zu 11 Millionen PKWs stellen sich tausende private wie institutionelle VW-Aktionäre die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen. Eine der größten Praxisgruppen für Kapitalanlagerecht in Deutschland, ein Team aus 10 Anwälten - darunter 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht - der Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, wird der Beantwortung dieser Frage ab sofort mit Hochdruck nachgehen.
Der Gesamtverlust aller Aktionäre lag bisher im zweistelligen Milliardenbereich. "Wir sind zuversichtlich, dass Aktionäre - je nach Erwerbszeitraum der Aktie - erfolgreich Schadensersatzforderungen gegen die Volkswagen AG geltend machen können", so Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der mzs Rechtsanwälte. Dr. Meschede schränkt jedoch gleichzeitig ein: "Fest steht, dass nicht jeder VW-Aktionär Schadensersatz fordern kann. Es kommt darauf an, wann die VW-Aktien erworben wurden." Nach den bislang vorliegenden Informationen sind grundsätzlich drei Zeiträume zu unterscheiden: der allgemeine Zeitraum, der Manipulationszeitraum und der Kenntniszeitraum. Der allgemeine Zeitraum betrifft Aktionäre, die die VW-Aktien vor 2009 gekauft haben, also (nach derzeitigem Kenntnisstand) bevor die Manipulationen begonnen haben sollen.
Der bisher bekannte Manipulationszeitraum ist der Zeitraum ab 2009 bis Mai 2014. Hier beginnt der Kenntniszeitraum, also der Zeitpunkt, zu dem Volkswagen von der amerikanischen Umweltbehörde EPA über den Vorwurf der Manipulation informiert wurde.
Die besten Chancen dürften nach vorläufiger Einschätzung die Aktionäre besitzen, die nach Mai 2014 gekauft haben. Fachanwalt Dr. Meschede: "Unter Umständen hätte wegen der im Mai 2014 eingeleiteten Ermittlungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA eine Pflichtmitteilung an die Aktionäre ergehen müssen, eine so genannte Ad-Hoc-Mitteilung". Diese Mitteilung hat dann zu erfolgen, wenn Tatsachen bekannt werden, die den Börsenkurs einer Unternehmensaktie erheblich beeinflussen können. "Und eine solche Wirkung hatten die Manipulationsvorwürfe, wie man heute sieht", so Dr. Meschede. Aus diesem Grunde hat inzwischen auch die Finanzaufsicht Bafin Ermittlungen gegen VW eingeleitet.
Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf hat sich daher entschlossen, aus ihrer Mitte eine Praxisgruppe "VW-Kapitalanlagerecht" unter Führung des Equity Partners Dr. Thomas Meschede zu bilden. Je nach Entwicklung des Falls können die erforderlichen Ressourcen hausintern auf über 10 erfahrene und spezialisierte Anwälte erweitert werden. "Noch sind viele Fragen offen", sagt Fachanwalt Dr. Meschede und ergänzt: "Wir werden die weiteren Entwicklungen ab sofort sorgfältig verfolgen und zum gegebenen Zeitpunkt mit Schadensersatzforderungen an VW herantreten."
Die Experten für Kapitalanlagerecht raten VW-Aktionären, welche nach Mai 2014 Aktien erworben und bis Montag dieser Woche gehalten haben, rechtlichen Rat einzuholen, um den erlittenen Schaden möglicherweise auszugleichen.
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