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EU-Höchstgericht: EU-Sanktionen gegen Mykola Azarov rechtswidrig

Wien (ots)

Der ehemalige ukrainische Premierminister darf von der EU nicht schlechter behandelt werden als vermeintliche Terroristen

Die Anwälte Gabriel Lansky und Alexander Egger (beide Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte) begrüßen das Urteil des EU-Höchstgerichts in der Causa Azarov. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 19. Dezember 2018 das Urteil des Gerichts der EU vom 7. Juli 2017 aufgehoben - damit sind die 2015 verlängerten Sanktionen gegen den ehemaligen Premierminister der Ukraine nichtig. Derzeit sind noch Verfahren betreffend die Verlängerungen dieser Sanktionen anhängig. Nach dem Urteil des EuGH werden auch diese aufzuheben sein.

In dem gestern zugestellten Grundsatzerkenntnis des EU-Höchstgerichts hat die europäische Justiz den Rat der Europäischen Union in seine Schranken gewiesen: Bei der alljährlichen Entscheidung über die Verlängerung der EU-Sanktionen darf die EU sich in der Entscheidungsfindung nicht kritiklos nach den Wünschen von Drittländern wie jenem der Ukraine richten und geradezu instrumentalisieren lassen, kommentiert Gabriel Lansky als Rechtsvertreter des ehemaligen ukrainischen Premierministers die Entscheidung des EU-Höchstgerichts. Gabriel Lansky: "Nach dem heutigen Urteil muss die EU genau prüfen, ob von Sanktionen betroffene Menschen im Drittland Rechtsgarantien hatten. Aus dem Urteil geht klar hervor, dass der Gerichtshof auch die Einhaltung der Grundrechte in der Ukraine stärkt, indem er darauf besteht, dass bei Strafverfahren in der Ukraine, die Grundlage europäischer Sanktionen sein sollen, rechtstaatliche Regeln eingehalten werden müssen."

Die untere Instanz hatte zuvor behauptet, dass derart strenge Standards nur für des Terrorismus' verdächtige Menschen gelten würden. Für Sanktionen, die, wie hier, der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den betreffenden Drittstaaten dienen, galten laut dem nun aufgehobenen Urteil des Gerichts der EU weniger strenge Anforderungen als für Akte der Drittstaaten, wie etwa der Ukraine. Gabriel Lansky: "Der EuGH hat sich in diesem wegweisenden Urteil als Hüter der europäischen Grundrechte in einem politisch sensiblen Verfahren erwiesen." Alexander Egger: "Der Gerichtshof ist auch in anderen zentralen Punkten unserer Argumentation gefolgt, etwa in der Frage der Beweislastverteilung. Als besonderer Erfolg ist zu werten, dass der Gerichtshof nicht nur das Urteil aufgehoben hat, sondern sofort auch über die Klage entschieden hat."

Seit 2014 vertritt ein Team um die Rechtsanwälte Gabriel Lansky und Alexander Egger sowie die russische Juristin Elizaveta Dubrovskaya den ehemaligen ukrainischen Premierminister vor den EU-Gerichten: Vor dem Hintergrund der politischen Situation in der Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union gegen eine Reihe von ukrainischen Politikern und Geschäftsleuten Sanktionen verhängt. Später hat das Gericht die Sanktionen vom März 2014 aufgehoben. Allerdings hat der Rat die Sanktionen 2015, 2016 und 2017 jeweils erneuert - wogegen Mykola Azarov jeweils Nichtigkeitsklage und gegen Urteile des Gerichts Rechtsmittel eingelegt hat.

Über LANSKY, GANZGER + partner (LGP)

Mit mehr als 100 Juristen und Mitarbeitern aus 20 Ländern zählt LANSKY, GANZGER + partner (LGP) zu den größten international orientierten Rechtsanwaltskanzleien Zentraleuropas. Die Sozietät ist seit Juli 2018 Kooperationspartner von Andersen Global, einem globalen Verbund von Rechtsanwälten und Steuerberatern. LGP ist über die Grenzen Österreichs und der Slowakei hinaus bekannt für die Rechtsvertretung in "prominenten Fällen von öffentlichem Interesse" (Chambers). Die von Gabriel Lansky und Gerald Ganzger gegründete Sozietät ist an Standorten in Wien (Österreich), Bratislava (Slowakei) und Astana (Kasachstan) vertreten und über eine Kooperation mit Andersen Global in weiteren 100 Märkten aktiv.

Kontakt:

RA Dr. Gabriel Lansky
Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
A-1010 Wien, Biberstraße 5
T: +43 1 533 33 30
E:lansky@lansky.at

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