Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.
Pflegereform 2021 hat ihre Tücken
BdSAD fordert: Verhinderungspflege muss flexibel sein
Berlin (ots)
Die Crux liegt im Detail: Zwar sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seinem Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 künftig ein so genanntes Entlastungsbudget von 3300 Euro vor, das pflegende Angehörige flexibel einsetzen können. Doch das, was auf den ersten Blick wie eine Erhöhung der bisherigen Leistungen und Vereinfachung der Pflege wirkt, "ist eine Mogelpackung", kritisiert Carolin Favretto, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD). "Denn letztlich wird das Budget für die stundenweise Verhinderungspflege stark eingeschränkt und damit auch die Möglichkeiten einer unkomplizierten und qualifizierten Hilfe zu Hause - beispielsweise durch Senioren-Assistenten."
Pflegende brauchen eine Auszeit
Rund drei Millionen Menschen werden bundesweit zu Hause von ihren Angehörigen, viele auch von guten Freunden, Bekannten oder Nachbarn gepflegt, betreut und versorgt. Doch auch diese können krank werden, brauchen Erholung, wollen einfach nur entspannt einkaufen oder einen Kaffee trinken gehen. Dann hilft die Verhinderungspflege - auch Ersatzpflege genannt - der zuständigen Pflegekasse. Jährlich steht dafür momentan ein Betrag von 1618 Euro zur Verfügung, der um bis zu 806 Euro aus den Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden kann - macht insgesamt 2418 Euro pro Jahr. Im zukünftigen sogenannten Entlastungsbudget ist angedacht, die bisherigen Töpfe aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenzufassen und leicht aufzustocken - auf insgesamt 3300 Euro.
Einschränkungen verhindern unkomplizierte und stundenweise Hilfe
In einem im Internet kursierenden Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums sollen ab Juli 2022 jedoch für die stundenweise Verhinderungspflege durch eine Ersatzpflegeperson nur noch maximal 40 Prozent des Budgets eingesetzt werden können. 60 Prozent sollen der Ersatzpflege im Fall einer längeren Verhinderung der privaten Pflegeperson vorbehalten bleiben. "Das ist nicht akzeptabel", stellt Carolin Favretto fest. "Denn für Pflegende ist gerade die stundenweise Vertretung im Pflegealltag enorm wichtig. Alltag ist oft nicht planbar, irgendetwas kommt schnell mal dazwischen. Dann können Senioren-Assistenten einspringen und stundenweise und unkompliziert Hilfe leisten, so dass die Familie die zu betreuende Person in guten Händen weiß." Mit einer Begrenzung auf 40 Prozent des Jahresbudgets stünden künftig nur noch 1320 Euro für die stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung - also deutlich weniger als bisher. Die Kürzung des Budgets für die stundenweise Verhinderungspflege schränkt nicht nur die Pflege zu Hause und die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und Pflegenden ein. Viele Senioren-Assistenten würden dadurch beträchtliche Einkommensverluste erleiden oder sogar ihre Arbeit ganz aufgeben müssen, da die Pflegebedürftigen diese Dienstleistung ohne ausreichende Unterstützung der Pflegekasse oft nicht bezahlen können.
"Zwar liegt das Eckpunktepapier bislang nur als Entwurf vor, doch dieser muss deutlich verbessert werden", so Carolin Favretto. "Das künftige Entlastungsbudget muss absolut flexibel sein und die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege zu 100 Prozent ermöglichen." Die BdSAD-Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf eine Online Petition an Gesundheitsminister Spahn auf www.openpetition.de unter dem Titel "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021" und bittet um Unterstützung.
Professionelle Senioren-Assistenten begleiten und unterstützen Senioren und hilfsbedürftige Menschen in ihrem Alltag, leisten Hilfe zur Selbsthilfe und entlasten die Pflegenden. Ihre Arbeit wird oft privat vergütet, doch im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen oft auch die Pflegekassen die Kosten. Mitglieder in der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. garantieren zudem die Einhaltung anspruchsvoller Qualitäts- und Ethikstandards bei ihrer Berufsausübung. Weitere Informationen gibt es unter www.bdsad.de. Informationen zur Ausbildung Seniorenassistent/in "Plöner Modell" finden sich auf www.senioren-assistentin.de.
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