Anspruchsvolle Operationen: Viel Erfahrung reduziert Sterblichkeitsrate
Homburg (ots)
Wenn es um die eigene Gesundheit geht, spielt Entfernung bei planbaren Eingriffen fast keine Rolle. Dies geht aus der repräsentativen Bevölkerungsbefragung "Qualität in der stationären Versorgung" im Auftrag der AOK Hessen hervor. Insgesamt 94 Prozent der Befragten begrüßen gesetzliche Regelungen für Mindestmengen bei Operationen und sind bereit, auch weitere Wege zu fahren, um in entsprechend spezialisierte Krankenhäuser zu gelangen. Denn wer viel operiert, ist erfahrener und macht weniger Fehler. Dies muss auch bei der Planung der Versorgung in Hessen berücksichtigt werden. Nur jene Kliniken sollen anspruchsvolle Eingriffe durchführen dürfen, die eine Mindestzahl an Behandlungen pro Jahr vorweisen können.
Qualität in der stationären Versorgung braucht verschiedene Bausteine: Dazu gehören neben der medizintechnischen Ausstattung insbesondere hervorragend qualifiziertes Personal und entsprechende Erfahrung. "In den vergangenen Jahren beobachten wir eine zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser", so Dr. Roland Strasheim, Hauptabteilungsleiter Krankenhaus-Rehabilitation-Fahrkosten bei der AOK Hessen. "Leider folgt nicht jede Spezialisierung den genannten qualitativen Kriterien, so dass wir klare Regelungen fordern. Dazu gehört die Umsetzung der Mindestmengenregelungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss erlässt. Nur so kann hervorragende Qualität in der Versorgung erreicht werden."
Die Befragungsergebnisse spiegeln dieses Bild zunehmend in der Öffentlichkeit wider: Für fast zwei Drittel der Befragten ist die besondere Qualifikation der Ärzte ein Top-Auswahlkriterien für die Wahl der richtigen Klinik. Die Entfernung spielt nur für 34 Prozent eine Rolle und landet damit nur auf Platz 10 der Auswahlkriterien. Etwa 94 Prozent der Befragten würden einen weiteren Weg in eine Klinik in Kauf nehmen, wenn sie eine Mindestanzahl an Operationen für den bevorstehenden Eingriff nachweisen kann. Dabei akzeptieren die Befragten im Durchschnitt eine Entfernung von 130 Kilometern.
"Die Befragung zeigt, dass sich die Patienten intensiv Gedanken um einen bevorstehenden Eingriff machen und hohe Ansprüche an die Behandlungsqualität und die Erfahrung der Mediziner stellen", sagt Strasheim. "Wir brauchen noch gezieltere Aufklärungsmaßnahmen, damit die Patienten sich noch umfassender informieren können." Denn in der Konsequenz heißt das für die AOK Hessen, dass mittelfristig nur noch Krankenhäuser solch spezialisierte Leistungen anbieten dürfen, die auch die Kriterien für Qualität und Mindestmengen erfüllen. In der Konsequenz muss dies auch Auswirkung auf die regionale Planung der Versorgung haben: Eine sinnvolle und abgestufte medizinische Versorgung, die sowohl ambulante als auch stationäre Behandlung berücksichtigt und dabei unterscheidet zwischen einer wohnortnahen, in der Regel ambulanten Grundversorgung und einer zentralisierten Spezialmedizin, ist unbedingt notwendig. Die AOK Hessen fordert sogar eine Ausweitung der Mindestmengenregelung. Dass dies medizinisch sinnvoll ist, belegte jüngst auch der AOK-Qualitätsmonitor 2018. Die Studie ergab, dass die Sterblichkeitsrate in spezialisierten Krebszentren mit höheren Fallzahlen niedriger ausfiel als in Kliniken mit wenig Routine bei Krebsoperationen. Die AOK will daher Mindestmengen auch für komplizierte Lungen- und Brustkrebsoperationen einführen.
Zur Studie
Die Bevölkerungsbefragung "Qualität in der stationären Versorgung" wurde im Oktober 2017 im Auftrag der AOK Hessen durchgeführt. Dafür wurden 1.000 Bundesbürger repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland sowie 200 Hessen repräsentativ nach Alter und Geschlecht befragt.
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