Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VSHEW
Gesetzentwurf zur Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts: Richtig angefangen und falsch aufgehört!
Reinbek (ots)
Energiewende wird ausgebremst / Wirtschaftliche Paralysierung der Stadtwerke durch zusätzliche Aufsichtsrechte der Gemeindevertreter
Am 30. Juni 2015 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Kommunalwirtschaft stärken soll. Der Entwurf soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen, die Energiewende aktiv mitzugestalten und den Ausbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur voranzutreiben. "Wir brauchen Stadt- und Gemeindewerke, die sich auf dem Telekommunikations- und Energiemarkt bestmöglich beteiligen können", schreibt die Regierung in einer Pressemitteilung.
Diese Ziele befürworten die Verbände der kommunalen Wirtschaftsunternehmen, der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) und der Verband kommunaler Unternehmen Nord (VKU-Nord). Sie halten den Gesetzesentwurf insgesamt jedoch für wenig tauglich, diese Ziele zu erreichen. "Die geplanten Regelungen bewirken genau das Gegenteil" kritisiert der VSHEW-Vorsitzende Helge Spehr. "Sie werden die Stadtwerke wirtschaftlich paralysieren, wenn sie umgesetzt werden", bestätigt Thomas Kanitz, Vorsitzender des VKU-Nord.
Positiver Ansatz
Der bisherige Entwurf im "Gesetz der Landesregierung zur Stärkung der Kommunalwirtschaft" enthält zwar Änderungen der Gemeindeordnung, wonach Gemeinden sich im Bereich der Energiewirtschaft stärker und einfacher beteiligen können (insbesondere in § 101a GO-E). Das ist zu begrüßen und im Sinne des Koalitionsvertrags.
Behinderung kommunaler Wirtschaft
Gleichzeitig enthält der Entwurf aber gegenläufige Änderungen, welche die Betätigung der kommunalen Wirtschaft in Form privater Gesellschaften massiv behindern. Bei diesen Änderungen geht es offenbar darum, die Kommunalaufsicht stärker zu befähigen, möglichen Gefahren für die Gemeinden entgegenzuwirken, die durch wirtschaftliche Betätigung ihrer privatrechtlichen GmbHs oder AGs entstehen können. Dieses Ziel ist legitim. Den Risiken begegnen derzeit alle Bundesländer in ihren Gemeindeordnungen im Wesentlichen mit folgenden Vorgaben:
1. Reduzierung der Tätigkeit auf ein wichtiges Interesse an der Gesellschaftsgründung 2. Begrenzung der Haftung 3. Angemessener Einfluss der Gemeinde auf die Gesellschaft 4. Mindestanforderungen an die Rechnungslegung
Gesetzesentwurf beschränkt Flexibilität
Der vorliegende Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein geht jedoch weit über das bundesweit übliche Schutzniveau hinaus. Hier werden die von den kommunalen Gremien explizit gewollte Eigenverantwortlichkeit, Handlungsfreiheit und Flexibilität privatwirtschaftlicher kommunaler Unternehmen abgeschafft. Dies geschieht vor allem durch eine stark ausgeweitete Bindung der Gesellschaftsorgane an Weisungen der Gemeinde.
Fazit
Generell sollte der Entwurf den Zielen des Koalitionsvertrags dienen, nämlich eine Erweiterung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der Energiewende. Das ist vorliegend nicht der Fall. Weitere administrative Ziele sollten hiermit nicht vermengt und aus dem Entwurf herausgehalten werden.
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