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E-Zigarette: "Mit dem Gesetzestext ließe sich auch Trinkwasser verbieten"
Peinlicher Moment im Bundestag: Staatssekretärin kennt eigenes Gesetz nicht: "Kann ich mir nicht vorstellen"

München (ots)

Bei der 47. Sitzung des Petitionsausschuss im deutschen Bundestag geriet Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), in Erklärungsnöte. Auf eine Nachfrage warum im Gesetz stünde, dass "Liquids [für elektronische Zigaretten] nur mit Inhaltsstoffen [...] verwendet werden dürfen, die kein Risiko für die menschliche Gesundheit haben" und um welche Stoffe es sich denn hierbei handeln würde, konnte Dr. Flachsbarth dies weder bejahen noch verneinen - denn selbst auf normales Wasser träfe dies nicht zu: "Da frage ich mich jetzt gerade besorgt, wo wir das so formuliert haben sollten [...] Mag ja sein dass wir irgendwo was übersehen haben [...] Kann ich mir nicht vorstellen."

Thema war die anstehende Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland und der Verbraucherschutz sowie die Verbrauchssicherheit bei der Nutzung von E-Zigaretten. Der Ausschuss behandelte in der Sitzung am vergangenen Montag die Petition 61453, die von einem Privatmann eingebracht und von einer Konsumenten-Organisation unterstützt wurde. Im Antrag heißt es u.a.: "Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen (...) daher wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant." Der Antrag wurde von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet. Die Verbraucher sehen sich von der Bundesregierung nur sehr ungenügend berücksichtigt und gar nicht verstanden.

"Damit kann man alles regulieren"

Wenn aber diese "blumige" Formulierung zu den Inhaltsstoffen tatsächlich im Gesetzentwurf stehe, so Corinna Rüffer, Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, könne man praktisch alles verbieten. Risikofrei für die Gesundheit sei danach "ja nicht einmal das Wasser". Wie bereits erwähnt, konnte sich Staatssekretärin Flachsbarth an diese Formulierung nicht erinnern, hatte sie nicht parat und schien das eigene Gesetz nicht gut genug zu kennen. Der Antragssteller, der den entsprechenden Passus im Tabakerzeugungsgesetz sehr wohl kennt, bestätigte: "Diese Formulierung steht so im Gesetz". Die Liquids einer E-Zigarette dürfen keine Stoffe enthalten, die "gesundheitliche Folgen für den menschlichen Körper haben". "Damit kann man alles regulieren", sagte der Antragsteller. "So formuliert kann man faktisch auch ein Totalverbot der E-Zigarette durchsetzen", bestätigte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer, die bei der Bewertung der Gesundheitsrisiken der E-Zigarette seitens der Bundesregierung einige Schwächen erkannte. "Die Studienlage zu den Gesundheitsrisiken ist im besten Fall widersprüchlich". Sie forderte die Staatssekretärin auf, im Hinblick auf gesundheitliche Risiken noch einmal gründlich nachzuforschen - bevor über noch weitergehende Verbote nachgedacht wird. Denn angesichts der Debatte fragen sich nicht nur der Antragsteller und die Abgeordnete, ob das Landwirtschaftsministerium demnächst auch Produkte wie Trinkwasser oder Äpfel vom Baum verbieten will.

"Da werden Erwachsene mit Jugendschutz drangsaliert"

Nicht zuletzt war bei der Sitzung auch das Thema der Aromen-Vielfalt strittig. Nach Willen der Bundesregierung soll diese Vielfalt - ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage - in einer weiteren Regulierungsrunde eingeschränkt werden. Aromen wie Erdbeere oder Waldmeister sollen auf eine "Negativliste", weil sie angeblich die Attraktivität der E-Zigarette bei Kindern und Jugendlichen steigern. "Die Vielfalt der Aromen ist unerlässlich für Umstieg vom Rauchen auf Dampfen", argumentierte der Antragssteller. Es seien gerade die unterschiedlichen Geschmäcker, die Raucher von der Tabakzigarette wegbrächten. Wer nur Tabakaromen "dampfe" komme nicht vom Tabak weg. "Da werden Erwachsene mit Jugendschutz drangsaliert." Außerdem führe ein Verbot von Erdbeere, Waldmeister oder Menthol eher zu weniger Verbraucherschutz. Die Nutzer würden, das habe das Beispiel Italien gezeigt, einfach ihre Liquids selbst mit erlaubten Lebensmittelaromen "panschen". Und das wiederum sei ein Sicherheitsrisiko.

Liquids unterliegen alle dem deutschen Lebensmittelrecht

Für den BfTG e.V. ist Verbraucherschutz und Verbrauchersicherheit ohnehin längst oberstes Gebot. "Unsere Mitglieder verkaufen schon heute nur an Erwachsene über 18, richten ihre Werbung nur an Erwachsene, begrenzen den Nikotingehalt und versehen Ihre Produkte mit einer detaillierten Kennzeichnung", sagt Dustin Dahlmann Vorstandsvorsitzender des BfTG. Die Flüssigkeiten, Liquids genannt, die verdampft werden, unterliegen allesamt dem deutschen Lebensmittelrecht. "Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die politischen Gremien, die Entscheider sachlich zu informieren, damit sich der gerade entstehende Markt weiter entwickeln kann. Dazu gehört zwingend eine sinnvolle Regulierung, aber eine, die unternehmerisches Handeln ermöglicht", betont Dahlmann.

Denn: E-Zigaretten enthalten keinen Tabak. Es wird vielmehr eine Flüssigkeit verdampft, nicht verbrannt. Inhaltsstoffe, die bei der Verbrennung von Tabak Verbindungen eingehen, die zu einem hohen Gesundheitsrisiko führen, sind bei E-Zigaretten nicht vorhanden. Das Gesundheitsrisiko ist so deutlich geringer. Die mit dem Phänomen des Passivrauchens verbundenen, unfreiwilligen Risiken sind nicht vorhanden. Vielmehr bieten E-Zigaretten v.a. Rauchern die Chance, auf eine wesentlich weniger gesundheitsschädliche Alternative umzusteigen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bündnisses unter: www.tabakfreiergenuss.org.

Wer sich das Original einmal anschauen möchte, findet den Mitschnitt in voller Länge in der Mediathek des Bundestags: www.bundestag.de/mediathek/?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id=6725433&instance=m187&categorie=Ausschusssitzungen&mask=search&lang=de

Pressekontakt:

Sonya Herrmann
Dustin Dahlmann (Vorsitzender)
Ringseisstr. 6a
80337 München
Tel.: +49 (0) 40 228 130 75
Fax: +49 (0) 40 228 672 999
info@bftg.org
www.tabakfreiergenuss.org

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