Hausbau ohne eigenes Grundstück: Österreichisches Baurecht machts möglich
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- Vertragslaufzeit: Baurecht gilt für mindestens zehn Jahre und höchstens für 100 Jahre - Vertraglich vereinbarte auflösende Bedingungen sind unzulässig: Den Vertrag vorzeitig zu beenden, geht nur im Einvernehmen - Nach Ende des Baurechts: Pflichtentschädigung für das Gebäude beträgt nur ein Viertel des Zeitwerts
Für den Traum vom Eigenheim gehen viele Österreicher an ihr finanzielles Limit. Dabei schlagen nicht nur die Baukosten zu Buche, auch das Grundstück ist ein großer Kostentreiber. Mithilfe des Baurechts können Interessenten ihr Haus auf einem fremden Grundstück errichten. Aber nicht für jeden lohnt sich dieses Modell. Dazu informieren die Experten von McMakler in der aktuellen Pressemitteilung im Anhang.
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Franka Schulz
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PRESSEMITTEILUNG
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Hausbau ohne eigenes Grundstück: Österreichisches Baurecht machts möglich
· Vertragslaufzeit: Baurecht gilt für mindestens zehn Jahre und höchstens für 100 Jahre
· Vertraglich vereinbarte auflösende Bedingungen sind unzulässig: Den Vertrag vorzeitig zu beenden, geht nur im Einvernehmen
· Nach Ende des Baurechts: Pflichtentschädigung für das Gebäude beträgt nur ein Viertel des Zeitwerts
Wien, 25. JULI 2019 - Der Traum vom Eigenheim: Dafür gehen viele Österreicher an ihr finanzielles Limit, besonders wenn das Haus erst noch gebaut werden muss. Dabei schlagen nicht nur die Baukosten zu Buche, auch das Grundstück ist ein großer Kostentreiber. Für kompromissbereite Bauherren gibt es aber eine Alternative zum teuren Grundstückskauf. Mithilfe des Baurechts können Interessenten ihr Haus auf einem fremden Grundstück errichten. Aber nicht für jeden lohnt sich dieses Modell. Die Experten des Full-Service Immobiliendienstleisters McMakler ( www.mcmakler.at) erklären, welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, worauf Interessenten besonders achten sollten und für welche Bauherren sich das Baurecht lohnen kann.
Gute Vertragsgestaltung ist das A und O
Wohnen auf fremden Grund und Boden: Das Baurecht macht es möglich, sein Traumhaus auf einem fremden Grundstück zu bauen. Dafür schließen der Grundstücksbesitzer und der Bauinteressent einen Baurechtsvertrag ab. Anschließend wird das Baurecht im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen. "Der Hauseigentümer in spe darf nach Vertragsabschluss auf dem Grundstück bauen. An dem Gebäude hat er dann alle Rechte eines Eigentümers, am Grundstück aber nur die eines Nutznießers. Im Klartext bedeutet das, dass er nicht in die Substanz des Grundstücks eingreifen darf. Um Klarheit zu schaffen und Streit zu vermeiden, sollte der Nutzungsrahmen vertraglich genau festgehalten werden. Dinge wie Bäume pflanzen, Beete oder einen Pool anlegen ist nicht per se erlaubt", erklärt Jakob Cerbe, Geschäftsführer Österreich von McMakler.
Der große Vorteil des Baurechts: Weniger Eigenkapital nötig
Der benötigte Anteil an Eigenkapital wird deutlich kleiner, weil der hohe Preis für das Grundstück wegfällt. Kostenlos ist die Nutzung eines fremden Grundstücks aber natürlich nicht. Zumeist wird eine regelmäßige Zahlung an den Eigentümer fällig, der sogenannte Bauzins. Cerbe von McMakler führt weiter aus: "Die Höhe und in welchen Abständen der Bauzins gezahlt werden muss, ist vertraglich festgelegt. Meistens wird er durch eine Wertsicherungsvereinbarung im Vertrag über die Laufzeit an die Wertsteigerung des Grundstücks angepasst."
Nichts für die Ewigkeit
Ein besonders wichtiger Bestandteil des Baurechtvertrags ist die Dauer des Nutzungsrechts. "Der Gesetzgeber hat einen groben Rahmen für die Vertragslaufzeit gesetzt: Das Baurecht muss mindestens für zehn Jahre gewährt werden, darf aber nicht länger als 100 Jahre andauern. Das Haus kann also nicht über viele Generationen im Familienbesitz bleiben. Das muss Interessenten klar sein", erläutert Jakob Cerbe. Gesetzlich sehr genau geregelt ist dagegen, dass der Vertrag nur unter zwei Bedingungen vorzeitig beendet werden darf. Entweder im Einvernehmen oder wenn der Bauzins für mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht bezahlt wird. "Der Vertrag darf aber nicht aufgrund einer vertraglich vereinbarten Bedingung beendet werden. Sogenannte auflösende Bedingungen im Vertrag sind unzulässig", fügt Cerbe von McMakler hinzu. Am Ende der Vertragslaufzeit geht das Gebäude in den Besitz des Grundstückseigentümers über. Dafür erhält der ehemalige Bauherr zwar eine Entschädigung, der gesetzliche Pflichtbetrag liegt aber nur bei einem Viertel des aktuellen Bauwertes, wenn der Vertrag endet. Deshalb sollte eine an den Zeitwert angepasste Entschädigung im Voraus vereinbart werden.
Fazit
Wer von einem Mehrgenerationenhaus träumt oder seinen Kindern und Kindeskindern eine Wertanlage vererben will, für den kommt Baurecht nicht in Frage. "Ein Eigenheim auf einem fremden Grundstück zu bauen, ist meist nur für eine kleine Zahl von Interessenten sinnvoll. Dazu gehören junge Familien, denen das Eigenkapital für ein eigenes Grundstück fehlt und Interessenten, die in Ballungsgebieten bauen wollen. Wo Knappheit herrscht sind Grundstücke besonders teuer und teilweise gibt es schlichtweg kein zum Kauf angebotenes Bauland", schließt der österreichische Geschäftsführer von McMakler.
Über McMakler
McMakler ( www.mcmakler.at) ist ein in Österreich, Deutschland und Frankreich aktiver Full-Service Immobiliendienstleister und verbindet seit 2015 modernste, digitale Analyse-, Vermarktungs- und Kommunikationstechnologien mit der persönlichen Beratung seiner Kunden durch eigene Makler vor Ort. Mit diesem hybriden Geschäftsmodell hat sich McMakler zu einem Pionier der Digitalisierung in der Maklerbranche und zu einem der schnellst wachsenden Immobilienunternehmen Deutschlands entwickelt. Das Unternehmen, mit Hauptsitz in Berlin, beschäftigt aktuell mehr als 450 Mitarbeiter, davon 255 eigene Makler. Gründer und Geschäftsführer sind Felix Jahn, Hanno Heintzenberg und Lukas Pieczonka. Zudem verfügt Felix Jahn über große Erfahrung mit schnell wachsenden Unternehmen. Er war Mitbegründer von Home24, Europas größtem Online-Möbelhändler und Investor vieler schnell wachsender Unternehmen wie Zalando und der Auto1 Group.
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