Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Land Niedersachsen ermittelt gegen sich selbst - Der unauflösbare Interessenskonflikt des Ministerpräsidenten
Düsseldorf (ots)
Am 8.3.2016 teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit, dass sie die Ermittlungen in der VW - Abgasskandal auf 17 Personen ausgeweitet habe. Darunter sei jedoch kein aktueller oder früherer Vorstand des VW - Konzerns.
Das Land Niedersachsen ist mit einem Anteil von 20% an der Volkswagen AG beteiligt und übt seine Kontrollrechte über den Ministerpräsidenten Stephan Weil im Aufsichtsrat aus. Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Pötsch, der zu dem fraglichen Zeitpunkt als die Manipulationssoftware in die Serienproduktion eingeführt wurde, einen Vorstandsposten der Volkswagen AG bekleidete.
Diese Konstellation führt zu der abstrusen Situation, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig, deren Dienstherr der Landesjustizminister ist, dessen Dienstherr der Ministerpräsident Stephan Weil ist, als Strafverfolgungsbehörde gegen ein Unternehmen ermittelt, an dem das Land, das die Behörde vertritt, selbst zu 20 Prozent beteiligt ist. Der oberste Dienstvorgesetzte der ermittelnden Staatsanwälte ist daher befangen, da er zur gleichen Zeit als Aufsichtsrat der Volkwagen AG verpflichtet ist, deren Interessen zu vertreten. Daher besteht eine unauflösliche Interessenkollision, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist.
In einem Bericht auf Tagesschau.de vom 9.3.2016 um 11:49 unter der Überschrift "Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus" wird beispielsweise berichtet, dass der Ministerpräsident die Betriebsversammlung von VW besuchte und er die Mitarbeiter auf neue Hiobsbotschaften in der Affäre vorbereitete. Er wird zitiert mit den Worten "wir werden in diesem Jahr immer wieder mit unangenehmen Nachrichten im Zusammenhang mit "Dieselgate" konfrontiert werden". Details wollte er jedoch nicht nennen. Es liegt nahe, dass Herr Weil in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident über Ermittlungswissen verfügt, das dem Verdächtigen normalerweise aus ermittlungstaktischen Gründen verborgen bleibt.
Auf der anderen Seite liegt die Interessenkollision darin, dass das Land Niedersachsen mit 20 Prozent Anteilen an VW ein substantielles Interesse an der Schadensminimierung besitzt und die Ermittlungen dieses Interesse konterkarieren. Ermittlungen gegen eigene Kollegen aus dem Aufsichtsrat und frühere Vorstände, die jetzt dem Aufsichtsrat angehören, sind nicht gut bei einem Aufsichtsratskollegen aufgehoben.
Als Rechtsvertreter der Geschädigten fordern die Anwaltskanzleien Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf daher die Übernahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes. Das ist verfassungsrechtlich geboten.
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