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VTDI-Abgasskandal rund um VW, Audi und Porsche - Verjährung der Schadensersatzansprüche droht

Erkrath (ots)

Für viele deutsche Automobilhersteller ist der Diesel-Abgasskandal noch immer allgegenwärtig, so auch für den VW-Konzern rund um die Tochtermarken Audi und Porsche.

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anfang 2018 auf seiner Internetseite darüber informierte, dass man mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit einem von der Audi AG hergestellten 3l- bzw. 4,2l-VTDI-Motor feststellen konnte, wurden einige Fahrzeughalter betroffener Fahrzeuge erst 2019 mit einem "individuellen" Anschreiben darüber informiert. Die Folge: Ein verpflichtender Rückruf in Form eines (zwingend) durchzuführenden Softwareupdates. Wer der Aufforderung des Herstellers nicht nachkommt, riskiert die Stilllegung des betroffenen Fahrzeugs durch die örtliche Zulassungsbehörde.

Eine weitere Folge der im Jahr 2019 erfolgten Anschreiben an die Fahrzeughalter könnte nun außerdem sein, dass mit Ablauf dieses Jahres etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller betroffener Fahrzeuge verjähren könnten. Wer seinen Anspruch auf Schadensersatz noch geltend machen möchte, sollte dies also unbedingt noch dieses Jahr tun.

Bereits zahlreiche Urteile gegen VW, Audi und Porsche erstritten - Rogert & Ulbrich gehören zu den erfolgreichsten Verbraucherkanzleien im Abgasskandal

Der auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzlei Rogert & Ulbrich gelang es in der Vergangenheit eine Vielzahl positiver Urteile zu erstreiten. Nicht nur gegen die VW-Töchter Audi und Porsche, sondern auch gegen die Konzernmutter Volkswagen konnten dabei Schadensersatzforderungen in Höhe von weit über EUR 50.000,- durchgesetzt werden. Die betroffenen Fahrzeuge sind im Anschluss an ein solches Rückabwicklungsverfahren einfach an den beklagten Hersteller zurückgegeben.

Unter anderem vor dem Landgericht Berlin (Az. 7 O 118/19) gelang es der Verbraucherkanzlei, für ihren Mandanten Schadensersatz in Höhe von über EUR 72.000,- zu erstreiten. Streitgegenständlich war dabei ein Porsche Macan S 3.0 TDI, in welchem die vom KBA festgestellten, unzulässigen Abschalteinrichtungen eingebaut wurden. Vor dem Landgericht Ingolstadt (43 O 741/19) gelang es darüber hinaus, für einen betroffenen Audi A6 3.0 BiTurbo gegenüber der Audi AG Schadensersatz in Höhe von über EUR 68.000,- durchzusetzen.

Auch für einen VW Touareg 3.0 TDI konnten die Verbraucherschützer jüngst vor dem Landgericht Bonn (Az.: 2 O 246/21) Schadensersatz in Höhe von über EUR 49.000,- gegenüber der Volkswagen AG erstreiten. Den Ausführungen der urteilenden Richterin nach schließe die Tatsache, dass sich die Audi AG für die Herstellung der VTDI-Motoren verantwortlich zeichnet, einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG nach dem klägerischen Vortrag nicht aus.

Bundesgerichtshof spricht auch Anspruch auf Minderwert zu

Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung bietet der sogenannte "kleine Schadensersatz". Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 6. Juli 2021 (Az.: VI ZR 40/20), dass geschädigte Käufer von betroffenen Fahrzeugen an Stelle einer Rückabwicklung auch den durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen entstandenen Minderwert, also den sog. "kleinen Schadensersatz" geltend machen können.

Der Vorteil: Betroffene Fahrzeughalter können ihr Fahrzeug behalten und werden dennoch entschädigt. Der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert wurde, kann dabei auch ohne teures Gutachten, etwa auf Grundlage eines Prozentsatzes vom Kaufpreis, geschätzt werden.

Rogert & Ulbrich empfiehlt

Sie fahren einen betroffenen VW, Audi oder Porsche und haben 2019 ein Rückrufschreiben des Herstellers erhalten? Dann sollten Sie auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung schnell handeln und Ihre Erfolgschancen

durch uns prüfen lassen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt auch, dass Ihre Chancen nie besser waren. Verhindern Sie, dass Ihre möglichen Schadensersatzansprüche verjähren und lassen Sie diese bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen.

Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht - dem Bundesgerichtshof - gegen die Daimler AG zu klagen.

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.

Pressekontakt:

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Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Niermannsweg 13 - 40699 Erkrath
Telefon: (0049) 211 819 770
E-Mail: office@ru.law

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