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Altersversorgung im öffentlichen Dienst: deutlich teurer als bisher bekannt

Altersversorgung im öffentlichen Dienst: deutlich teurer als bisher bekannt
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Berlin (ots)

Die Versorgungsverpflichtungen für die Beschäftigten im öffentlichen 
Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden sind erheblich höher, als sie 
gemeinhin den Bürgern dargestellt werden. Gerade in der jetzt 
begonnenen Dekade muss zu Lasten investiver Projekte mit hohen 
Ausgabensteigerungen gerechnet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine 
aktuelle Recherche der bundesweit tätigen Unternehmensberatung diz 
Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG. 
Untersucht wurden der Haushalt des Bundes sowie im Ländervergleich 
vor allem Hessen und Berlin. "Zudem fehlen auch im privaten 
Unternehmenssektor Rückstellungen für Pensionszusagen in der 
Größenordnung von mehreren hundert Milliarden Euro", betont 
diz-Vorstand Thorsten Kircheis. Vor dem Hintergrund ihrer 
Untersuchung ist die diz AG skeptisch, ob der aktuell im 
Bundesfinanzministerium zur Veröffentlichung vorbereitete 
"Tragfähigkeitsbericht" die Versorgungslasten in vollem Umfang 
transparent macht.

Anspruch der diz-Untersuchung war es, tatsächlich alle 
Verpflichtungen zu erfassen, die den öffentlichen Haushalten aus der 
Altersversorgung ihrer Beschäftigten entstehen. So werden bislang in 
Übersichten häufig die zusätzlich zu den Beamtenpensionen auch im 
Rentenalter noch gezahlten Beihilfen zur Krankenversicherung 
unterschlagen. Oft fehlen Angaben zur Hinterbliebenenversorgung oder 
zu gesonderten pensionsberechtigten Personengruppen.Bei den 
Angestellten betrifft die Informationslücke die tarifliche 
Zusatzversorgung, die über die Beiträge zur gesetzlichen 
Rentenversicherung hinausgeht. Dieses in der Öffentlichkeit 
weitgehend unbeachtete Versorgungssystem dient dazu, den Angestellten
des öffentlichen Dienstes einen nahezu gleichen Rentenanspruch wie 
den Beamten zu sichern. Es entspricht deshalb nicht den Tatsachen, 
dass es für die öffentlichen Hände günstiger sei, Angestellte statt 
Beamte zu beschäftigen.
Unterstützung erhielt die diz AG bei ihrer Recherche durch den 
Wirtschaftsrat der CDU mit seinen Landesverbänden Hessen und 
Berlin-Brandenburg.

Bundeshaushalt: Trotz weniger Pensionären deutlich höhere 
Pensionsausgaben

Die Bundesregierung unterrichtet Parlament und Öffentlichkeit im 
regulären Abstand von rund zwei Jahren mit einem umfassenden 
"Versorgungsbericht" aus dem Innenministerium über ihre 
Pensionsverpflichtungen. Der letzte "Sechste Versorgungsbericht" 
stammt allerdings aus dem Jahr 2016. Darin wird erläutert, dass der 
Bund neben höheren Pensionslasten auch mit steigenden Einnahmen 
rechnet. Daher werde sich die Versorgungsquote (das heißt der Anteil 
des Versorgungsaufwands an den Haushaltseinnahmen) langfristig wie 
heute schon bei mäßigen 2 bis 2,2 Prozent bewegen und somit kein 
ernsthaftes Problem darstellen. Anstelle hoher vorsorglicher 
Rückstellungen hofft man auf ausreichende Steuerzuflüsse in laufender
Rechnung.

Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Ausgabenhöhe ist die Anzahl 
der Versorgungsempfänger. Bekanntlich kommt die Babyboomer-Generation
in die Rentenjahre. Deshalb gibt es seit Langem die Sorge, dass die 
öffentlichen Haushalte mit vielen neuen Rentenzugängen überfordert 
sein könnten. Was den Bund betrifft, gibt es stattdessen aber sogar 
eine gewisse "Entspannung". Dort sinkt die Zahl der 
versorgungsberechtigten Beamten, Richter, Soldaten und 
Hinterbliebenen bis 2050 deutlich um rund 42 Prozent von heute rund 
650.000 auf etwa 380.000 im Jahre 2050.
Die Ursache dafür ist, dass der Bund auch für die ehemaligen Beamten 
bei der Bundespost und der Bundesbahn mitverantwortlich ist. Außerdem
gibt es pensionsberechtigte Personen, die vor dem Ende des zweiten 
Weltkriegs Beamte waren, und es gibt Sonderversorgungen für 
Staatsbeschäftigte der ehemaligen DDR. Alle diese Personengruppen 
werden mit der Zeit immer weniger, Gevatter TOD ist hier der 
natürliche Problemlöser.

Ein gegenläufiger Trend ist, dass seit dem Ende der Finanzkrise 
wieder viele neue Beamte eingestellt wurden, und dass jede Tarifrunde
mit einer Erhöhung der Beamtenbezüge später auch zu höheren Pensionen
führt.

Auch wenn die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger beim Bund künftig 
deutlich abnimmt, steigen die Pensionslasten daher trotzdem:
Der Höchststand wird dem Sechsten Versorgungsbericht zufolge in den 
Jahren um 2040 mit fast 25 Mrd. Euro erreicht werden: rund 10 
Milliarden Euro mehr als 2015.

"Zehn Milliarden Euro: Das ist immerhin etwa der Betrag, für den eine
Volkswirtschaft schon eine völlig neue Basistechnologie entwickeln 
könnte", bemerkt diz-Volkswirt Leander Hollweg dazu.
Zudem sind die genannten Ausgaben unvollständig: Man muss nämlich die
Beihilfen zur Krankenversicherung hinzurechnen, die Beamte - die 
ehemaligen Bahn- und Postbeamten eingeschlossen - auch im Rentenalter
bekommen. Diese Beihilfen entsprechen etwa einer 15 prozentigen 
Kostenerhöhung. Zudem hat der Bund begonnen, neben den 
liquiditätswirksamen Ausgaben auch noch thesaurierte Rückstellungen 
im Rahmen von Sondervermögen zu bilden. Das ist sinnvoll - aber 
rechnet man diesen Aufwand mit ein, so betragen die Pensionslasten 
des Bundes tatsächlich heute schon jährlich rund 25 Milliarden Euro. 
Dies ist in einer anderen Publikation aus dem  
Bundesfinanzministerium (BMF)nachzulesen, dem "Finanzbericht 2020". 
Weil sich dort keine ausreichende Begründung für die erhebliche 
Abweichung vom Versorgungsbericht findet, hat die diz AG beim BMF 
nachgefragt. Das BMF hat daraufhin den Sachverhalt bestätigt: die 
tatsächliche Hausbelastung geht heute also schon weit über die 
angeblich moderaten 2 Prozent hinaus.

Versorgungslasten treffen vor allem die Bundesländer

Die Mehrzahl der Beamten arbeitet allerdings in den Ländern. Von rund
1.275.000 pensionierten Beamten und Richtern bei Bund, Ländern und 
Gemeinden waren 738.000, also 58 Prozent, Landesbeamte.
Die Besoldung und die finanzielle Vorsorge für Pensionsansprüche 
werden seit 2005 ausschließlich von den Ländern selbst geregelt. 
Entsprechend unterschiedlich drücken die Pensionslasten auf die 
laufenden Landeshaushalte. Leider sind die verfügbaren Übersichten, 
die alle Bundesländer miteinander vergleichen, schon zehn Jahre alt. 
Die Vergleichsberechnungen stammen aus einer Studie des Bundes der 
Steuerzahler Deutschland. Weil es sich aber um langfristige Trends 
handelt, haben die Zahlen durchaus eine Aussagekraft:
Zwischen den einzelnen Bundesländern zeigen sich darin erhebliche 
Unterschiede beim Anteil der Pensionsausgaben - ohne Beihilfen -  an 
den Gesamtausgaben der jeweiligen Bundesländer. Spitzenreiter war 
demnach das Saarland, in dem über 10 Prozent der Ausgaben auf reine 
Beamtenpensionen entfallen. Die neuen Bundesländer, die als Teil der 
früheren DDR keine entsprechende Beamtenversorgung kannten, wachsen 
hingegen nur langsam in die Problematik hinein. Für die einst in 
West- und Ostberlin geteilte Hauptstadt errechnete sich vor zehn 
Jahren mit einer Versorgungsquote von 5,6 Prozent eine mittlere 
Position.

Hessen: Transparenz, aber keine Entwarnung

Hessen belegt mit knapp 9 Prozent einen Platz im oberen Mittelfeld, 
ist aber etwa gleichauf mit den Flächenländern Baden-Württemberg und 
Niedersachsen.

Eine Besonderheit in Hessen ist der große Anteil der Beamten im 
höheren Dienst. Kein anderes Bundesland hat so viele Spitzenbeamte 
wie Hessen!

Andererseits: Die Anzahl der Beamten pro Einwohner ist in Hessen 
niedrig, verglichen mit den anderen westlichen Bundesländern. Und die
Höhe der Beamtengehälter ist vergleichsweise moderat.
Kostentreiber bei den Versorgungslasen sind die jährlichen Neuzugänge
in die Rente, durchschnittlich rund 1.200 jährlich. Der stärkste 
Anstieg mit 2.400 neuen Pensionären fand allerdings schon 2016 statt.
Daraus ergibt sich nach einer Projektion des hessischen 
Finanzministeriums aus dem Jahr 2017, dass die jährlichen 
Versorgungsausgaben von 2,555 Mrd. EUR in 2015 auf 4.316 Mrd. EUR in 
2032 wachsen. Auch in dieser Projektion sind die Beihilfen nicht 
enthalten. Tatsächlich dürften den hessischen Staatspensionäre also 
nicht wie vom Ministerium veröffentlicht, aktuell rund 3 Mrd. EUR 
zufließen, sondern knapp 3,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2032 wird der Zufluss 
fast 5 Mrd. EUR betragen. Ohne die Beihilfen ergibt sich eine 
durchschnittliche jährliche Ausgabenerhöhung bis 2032 von 3,14% 
gegenüber dem Vorjahr. Das könnte durch jährliche 
Steuermehreinnahmen, die erfahrungsgemäß auch in dieser Größenordnung
eintreten, noch aufgefangen werden. Unter Einbeziehung der Beihilfen 
aber dürfte die Steigerung der Pensionslast höher sein, als an 
Steuerzuwachs erwartet werden kann.

In Hessen erkennt man mit Beginn der 2030er Jahre eine wieder 
zunehmende Ausgabendynamik. Dafür spart das Land Hessen heute schon 
in zwei Vorsorgefonds, die bis 2030 auf 10 Milliarden Euro 
angewachsen sein sollen. Das ist im Ländervergleich vorbildlich, doch
es werden eben auch noch einmal weitere 140 Millionen Euro jährlich 
dafür gebunden  - was dennoch nicht ausreichen wird, um die 
steigenden Lasten ab der dritten Dekade haushaltsneutral abzufedern.
Vorbildlich ist auch, dass Hessen seine Finanz-und Ertragslage mit 
einem jährlichen Geschäftsbe-richt für die Bürger transparent macht. 
So sind die Ausgaben für die Beihilfen zumindest angeführt, sie 
werden nur leider nicht unmittelbar in die Übersicht zu den 
Beamtenpensionen aufgenommen.

Berlin: dauerhaft 10% des Haushalts für Pensionäre

Anders in Berlin: Dort verweigert die Finanzverwaltung für Finanzen 
sogar dem Abgeordnetenhaus aktuelle Angaben und Prognosen zu den 
Beihilfen. Michael Weidenhammer, Leiter "Grundsatzangelegenheiten der
Personalpolitik" begründet dies damit, "dass die Gewerkschaften 
daraus Rückschlüsse ziehen könnten, welche Lohnsteigerungen wir für 
kommende Tarifverhandlungen schon gedanklich vorweggenommen haben." 
Eine ähnliche Größenordnung von knapp 15 % wie in Hessen räumt er 
jedoch ein und meint nur: "Wir kennen die absoluten Zahlen. 
Prozentuale Aufschläge haben wir noch nie berechnet, doch nach meinem
Dafürhalten sind es etwas weniger als 15%."

Der Versorgungsbericht, den die Senatsverwaltung dem Abgeordnetenhaus
laut Gesetz alle zwei Jahre vorlegen muss, wird nicht nur durch diese
Leerstelle zu einem weitgehend unbrauchbaren Zahlenwerk. In gleicher 
Weise gilt dies für ein umfängliches Gutachten zu den künftigen 
Pensionslasten, das der Senat im März 2019 von der 
Unternehmensberatung Deloitte Consulting GmbH erstellen ließ. Dort 
werden für das laufende Jahr 2020 Versorgungsausgaben von 2,057 Mrd. 
EUR erwartet. Die diz AG schätzt sie hingegen auf 2,687 Mrd. EUR, 
also 630 Millionen EUR höher! Und für 2030 beträgt die 
Schätzdifferenz bereits fast eine Milliarde EUR - statt 2,740 Mrd. 
EUR bei Deloitte stehen in der Rechnung der diz AG 3,703 Mrd. EUR. 
Die diz AG berücksichtigt nämlich unter anderem erstmals auch 
Ausgaben, die aus dem AAÜG Altersansprücheübernahmegesetz noch für 
ehemalige Beamte aus Ostberlin zu begleichen sind sowie die Dynamik 
des Vorsorgefonds, in den voraussichtlich bis 2030 pro Jahr 80,4 
Millionen Euro einzuzahlen sind.

Milliardenversorgung auch für die Angestellte

Neben diesen in herkömmlichen Prognosen fehlenden Angaben muss nach 
Auffassung der diz AG noch ein weiterer wichtiger Sachverhalt 
einbezogen werden, den nach Wahrnehmung der diz AG keine Regierung 
transparent macht: die Zusatzversorgung für die Angestellten im 
öffentlichen Dienst. Im Mittelpunkt dieses Systems steht die VBL 
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Rund 2,5 Millionen 
Angestellte erhalten darüber - zusätzlich zur gesetzlichen Rente - 
eine Art Betriebsrente. Die Beschäftigten leisten dazu nur einen 
recht geringen Eigenanteil. Auch die Mitarbeiter in kommunalen 
Eigenbetrieben profitieren davon. Neben der VBL gibt es zudem noch 
weitere Kassen. Das Beitragssystem besteht aus Elementen des 
Umlageverfahrens, der Kapitaldeckung und aus Sanierungsgeldern; für 
die alten und neuen Länder gelten unterschiedliche Varianten. 
Jedenfalls haben die öffentlichen Arbeitgeber dafür laufend hohe 
Einzahlungen in die VBL zu tätigen. Eine Statistik zu diesen 
Einzahlungen und welche laufenden Beträge davon auf den Bund sowie 
die einzelnen Länder entfallen, ist nicht erhältlich. Bekannt sind 
jedoch zumindest die jährlichen Gesamtausgaben der VBL und deren 
grobe Verteilung zwischen dem Bund einerseits und insgesamt den 
Ländern auf der anderen Seite.

In 2020 dürften 5,9 Milliarden EUR über die VBL zur Auszahlung 
kommen, in zehn Jahren sollen es schon 7,5 Mrd. EUR sein. Nur und 5 
Prozent dieser Ausgaben fließt an ehemalige Bundesangestellte. Die 
Hauptlast tragen also wiederum die Länder.

In Berlin hat die Senatsverwaltung auf Anfrage der diz AG jetzt 
erstmals eine Angabe zu den eigenen Einzahlungen in die VBL gemacht: 
in 2020 werden es rund 200 Millionen EUR (196,1, Mio EUR) und damit 
fast 8 Prozent mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sein. 
Da die Zahl der Berliner Staatsdiener wieder kräftig steigt, ist es 
nach Meinung der diz AG gerechtfertigt, diese Steigerungsrate auch 
für die nächsten zehn Jahre fortzuschreiben, so dass sich die 
jährlichen Zusatzausgaben für angestellte Beschäftigte bis 2030 mehr 
als verdoppeln könnten (418 Mio EUR).

Trotz jener Ausgabenposten, die in den herkömmlichen Übersichten 
nicht aufgeführt werden, wird der Berliner Landeshaushalt aber wohl 
nicht komplett aus dem Ruder laufen: Die gesamten Versorgungslasten 
dürften nach diz-Schätzung mit jährlich rund 3 Prozent etwa ebenso 
schnell steigen wie die zu erwartenden Steuereinnahmen. Mit rund 10 
Prozent Anteil an den Einnahmen des Landes Berlin ist und bleibt die 
Versorgungsquote aber doppelt so hoch, wie sie noch vor zehn Jahren 
im Ländervergleich geschätzt worden war. Weder für Steuersenkungen 
noch für mehr Investitionen wird Spielraum sein. Schon für 2020 und 
2021 reduzierte der Berliner Senat seine ursprünglich hochfliegenden 
Investitionspläne um 161 bzw. 182 Mio. EUR, und, so erklärte 
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz im November 2019:"mit Sicht auf 
2023 verbleibt eine Haushaltsdelle von ca. 200 Mio. EUR".

Angesichts der unzureichenden Vorsorge für die Altersbezüge der 
ehemaligen Staatsdiener warnt diz-Vorstand Thorsten Kircheis, "dass 
es keine Einbeziehung der Beamten in eine sogenannte 
Bürgerversicherung für alle Beschäftigten geben darf, solange die 
staatlichen Schuldner dafür nicht ausreichende Rücklagen einzahlen. 
Anderenfalls wäre dies ein Riesen-Betrug an den aktiven 
Beitragszahlern der Privatwirtschaft."

Quellenangaben und Graphiken hierzu sind bei der diz AG abrufbar und 
werden in Kürze auch auf der diz-Interseite verfügbar gemacht: 
 https://www.diz.ag/downloads/

Pressekontakt:

diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG,
Landsberger Allee 366, 12681 Berlin
Leander L. Hollweg
Unternehmenskommunikation und Volkswirtschaft
Tel.: 030-565925-288
E-Mail: L.Hollweg@diz.ag

Original content of: diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, transmitted by news aktuell

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