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Reform im Jura-Studium, PI Nr. 136/2024

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Reform im Jura-Studium

Konstanzer Rechtswissenschaft wagt den Modellversuch in Baden-Württemberg: Der integrierte Bachelor of Laws kommt bereits zum Wintersemester 2025/26

Fast zwei Jahre hat der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz mit Hochdruck daran gearbeitet, nun wird er Wirklichkeit: der integrierte Bachelor of Laws an der Universität Konstanz. Der zentrale Vorteil des neuen Bachelor-Studiengangs in Jura: Das Studienangebot führt weiterhin auf das Staatsexamen zu, bietet jedoch alternativ auch vollwertige berufliche und akademische Qualifikationen ohne Staatsexamen. Für die Studierenden bedeutet das eine Flexibilisierung in der Studien- und Karrieregestaltung.

Damit schreibt Konstanz seine bereits über 50-jährige Reformgeschichte fort: Als erste Universität in Süddeutschland möchte Konstanz künftig den Studierenden der Rechtswissenschaft einen weiteren Abschluss abseits des klassischen Examens bieten, um das Studium stärker zu strukturieren, psychischen Druck durch das Examen abzubauen und die individuelle Entwicklung und Berufsperspektive besser widerzuspiegeln.

Start zum Wintersemester 2025/26 geplant

Die Genehmigung des neuen Bachelor of Laws wurde im Dezember 2024, auf Grundlage einer neuen Regelung im Landeshochschulgesetz, durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) erteilt. Somit kann der Konstanzer Fachbereich Rechtswissenschaft nun den Bachelor neuen Typs in Form des „Konstanzer Modells“ einrichten. Die Prüfungsordnung besteht bereits. Jetzt muss die Universität lediglich noch die logistischen Voraussetzungen für die Einführung schaffen. Der Start ist zum Wintersemester 2025/26 geplant.

Studierende werden nach Einrichtung künftig zugleich in einen weiteren LL. B.-Studiengang „Deutsches Recht“ eingeschrieben, dessen Aufbau und Module auf das zurückgreifen, was im Staatsexamensstudiengang ohnehin gelernt werden muss. Wer alle Leistungen zusammen hat, kann beruhigt in die Examensvorbereitung gehen: Ein erster berufsqualifizierender, akkreditierter und bolognakonformer Studienabschluss ist dann bereits erreicht, und zwar unabhängig davon, ob das Staatsexamen dann auch bestanden wird oder nicht.

Kein Entweder/Oder, sondern ein Gesamtpaket

„Die Konstanzer Absolventinnen und Absolventen sollen eine noch breitere Berufsperspektive als schon heute erhalten, ohne dabei die Stärken der Breitenausbildung der deutschen Rechtswissenschaft durch das Staatsexamensmodell zu verlieren. Der Bachelor und das Examen sollen in Konstanz nicht ein Entweder/Oder sein: Wir wollen ein Gesamtpaket bieten“, betont Marten Breuer, Fachbereichssprecher der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz.

„Am eigentlichen Studium änderte sich inhaltlich nichts – die Studierenden erhalten lediglich eine neue Studienstruktur. Diese neue Studienstruktur soll zukünftig für alle Jura-Studierenden in Konstanz gelten. Sie müssen sich nicht für das ‚alte oder neue Modell‘ entscheiden, sondern haben beides im Gesamtpaket. Nur im Bachelorstudiengang zu studieren, ohne gleichzeitig im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben zu sein, wird nicht möglich sein“, führt Breuer weiter aus. Auch für die Bestandsstudierenden im Staatsexamensstudiengang soll es Zugangs- und Anrechnungsmöglichkeiten geben.

Der angehende Bachelor of Laws soll Vorteile für alle verbinden: eine Flexibilisierung und mehr Sicherheiten für die Studierenden und ein attraktives Studienangebot für den Studien- und Justizstandort Baden-Württemberg.

Kontakt:
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Kommunikation und Marketing
Telefon: + 49 7531 88-3603
E-Mail:  kum@uni-konstanz.de

- uni.kn

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