Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
BahnCard: Was die Digitalisierung der Rabattkarte für Kund:innen bedeutet
One document
BahnCard künftig nur noch digital
Was die Digitalisierung der Rabattkarte für Kund:innen bedeutet
Mit dem Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn gehen einige Veränderungen einher: Mehr Züge mit mehr Kapazität zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie Berlin und München wie auch mehr Nachtverbindungen über Bundesgrenzen hinweg. Gleichzeitig erhöht das Bahnunternehmen die Preise für ihre Flextickets und die BahnCard. Doch bei letzterer gibt es noch eine weitere Veränderung: Die BahnCard wird es künftig nicht mehr als physische Karte geben, sondern nur noch rein digital auf dem Smartphone. Bereits mit dem aktuellen Fahrplanwechsel werden nur noch digitale Probe-BahnCards ausgegeben. Die vollständige Umstellung sei laut Bahn für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen. Die Bahn begründet diesen Schritt im Rahmen ihrer Digitalisierung mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft. „Dass die Nutzung der BahnCard künftig nur noch digital möglich ist anstelle einer Option, grenzt in Zukunft einen Kreis von Verbraucher:innen aus“, sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer zum Beispiel kein Smartphone hat, kann zukünftig auch das Angebot der BahnCard nicht mehr nutzen.“ Antworten auf drei häufige Fragen rund um die Digitalisierung des Angebots gibt die Verbraucherzentrale NRW:
- Kann die digitale BahnCard ohne E-Mail-Adresse oder Handy genutzt werden? Nein. Um die digitale BahnCard nutzen zu können, ist die Erstellung eines Kundenkontos bei der Deutschen Bahn unumgänglich, für das sich Kund:innen mit einer vorhandenen und gültigen E-Mail-Adresse registrieren müssen. Sollte bereits eine physische Bahncard vorliegen, kann mithilfe der BahnCard-Nummer auch ein Kundenkonto zugeordnet werden. Wer bereits ein Kundenkonto besitzt, kann die BahnCard auch nachträglich zu seinem Konto hinzufügen. Um die Bahncard vorzeigen zu können, muss diese in der App DB Navigator geladen werden. Folglich ist ebenso ein Smartphone notwendig, um die digitale Bahncard nutzen zu können. Bei der BahnCard 100 ist dies aktuell noch nicht möglich.
- Warum reicht ein Screenshot der Bahncard nicht aus? Wer sich statt auf die Bahn-App lieber auf den Screenshot eines Bahntickets verlässt, zum Beispiel um unabhängig von einer Internetverbindung zu sein, riskiert unter Umständen zumindest vorläufig ein erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Zwar mögen Screenshots praktisch sein, laut den Richtlinien der Deutschen Bahn sind sie bei Fahrkartenkontrollen aber strenggenommen nicht ausreichend. Wer die digitale Bahncard nutzen will, muss diese also im DB-Navigator vorzeigen können. Dass in der Praxis einige Kontrolleur:innen einen Screenshot des Tickets trotzdem akzeptieren, ist so gesehen reine Kulanz.
- Was droht, wenn der Akku vom Smartphone entladen ist? Da die digitale BahnCard zwangsläufig an ein Smartphone gebunden ist, müssen Inhaber:innen dafür Sorge tragen, dass ihr Endgerät für den Fall einer Fahrkartenkontrolle genügend Akkukapazität besitzt, um die Fahrberechtigung anzeigen zu können. Sollte der Akku unerwartet komplett entladen sein und die BahnCard daher nicht angezeigt werden können, droht Betroffenen eine Fahrpreisnacherhebung zum doppelten Fahrpreis. Zwar kann innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung gefordert werden, jedoch wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Weiterführende Infos und Links:
- Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/91380-1101 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.