All Stories
Follow
Subscribe to Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Bundesschiedsamt entscheidet über Praxisgebühr beim Zahnarzt: Zwei Kontrolluntersuchungen jährlich gebührenfrei - Inkassorisiko bei Krankenkassen

Berlin (ots)

Als "Sieg für eine vorsorgeorientierte Zahnmedizin"
beurteilte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, den Schiedsspruch, den das
Bundesschiedsamt zur Erhebung der Praxisgebühr beim Zahnarzt am
Donnerstag Abend in Bonn gefällt hat. "Zwei Kontrolluntersuchungen
jährlich bleiben zuzahlungsfrei, und zwar inklusive bestimmter
diagnostischer und präventiver Leistungen. Das heißt, der Zahnarzt
kann bei der Untersuchung unter anderem auch röntgen oder Zahnstein
entfernen, ohne dass die Gebühr fällig wird. Das ist eine gute
Nachricht für die Patienten", erklärte Fedderwitz. Sobald weitere
Leistungen hinzukämen, müsse die Gebühr aber bezahlt werden.
Mit dem Schiedsspruch ist laut Fedderwitz nun auch zweifelsfrei
festgestellt, dass das Inkasso-Risiko für die Gebühr bei den
Krankenkassen und nicht bei den Zahnärzten liegt: "Wenn ein Patient
die Gebühr nicht bezahlen kann, bekommt er von seinem Zahnarzt eine
Zahlungsaufforderung. Bezahlt er dann nicht innerhalb von zehn Tagen,
muss sich die Krankenkasse unmittelbar selbst um das Problem kümmern
und das Geld eintreiben. Schließlich ist die Praxisgebühr ja eine
Kassenzuzahlung und kein Honorar. Dass Zahnärzte und
Zahnärzteorganisationen mit dem Mahnverfahren nichts zu tun haben und
kein Ausfallrisiko tragen, ist da nur konsequent."
Für die Zahnärzteschaft bedeutet das Urteil des Bundesschiedsamtes
zur Kassen(-Praxisgebühr) eine vernünftige Reduzierung unnötigen
Verwaltungsaufwandes, auch wenn die Zahnärzteschaft nach wie vor
diese Gebühr ablehnt. Vorangegangen waren langwierige Verhandlungen,
in denen Kassen und KZBV bei der Gebührenfreiheit für
Vorsorgeuntersuchungen und der Frage des Inkasso-Risikos zunächst
keine Einigung gefunden hatten. Das Sozialgesetzbuch sieht in solchen
Fällen eine Streitbeilegung durch ein Bundesschiedsamt mit drei
unabhängigen Vorsitzenden vor, dessen Schiedsspruch für beide Seiten
verbindlich ist.

Pressekontakt:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Universitätsstr. 73,
50931 Köln

Für Rückfragen:

ZA Dieter Krenkel, Vorstand Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0172 - 200 88 95
Dr. Reiner Kern, Abteilungsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0173 - 26 03 167

Original content of: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), transmitted by news aktuell

More stories: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
More stories: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)