Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Bundesschiedsamt entscheidet über Praxisgebühr beim Zahnarzt: Zwei Kontrolluntersuchungen jährlich gebührenfrei - Inkassorisiko bei Krankenkassen
Berlin (ots)
Als "Sieg für eine vorsorgeorientierte Zahnmedizin" beurteilte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, den Schiedsspruch, den das Bundesschiedsamt zur Erhebung der Praxisgebühr beim Zahnarzt am Donnerstag Abend in Bonn gefällt hat. "Zwei Kontrolluntersuchungen jährlich bleiben zuzahlungsfrei, und zwar inklusive bestimmter diagnostischer und präventiver Leistungen. Das heißt, der Zahnarzt kann bei der Untersuchung unter anderem auch röntgen oder Zahnstein entfernen, ohne dass die Gebühr fällig wird. Das ist eine gute Nachricht für die Patienten", erklärte Fedderwitz. Sobald weitere Leistungen hinzukämen, müsse die Gebühr aber bezahlt werden.
Mit dem Schiedsspruch ist laut Fedderwitz nun auch zweifelsfrei festgestellt, dass das Inkasso-Risiko für die Gebühr bei den Krankenkassen und nicht bei den Zahnärzten liegt: "Wenn ein Patient die Gebühr nicht bezahlen kann, bekommt er von seinem Zahnarzt eine Zahlungsaufforderung. Bezahlt er dann nicht innerhalb von zehn Tagen, muss sich die Krankenkasse unmittelbar selbst um das Problem kümmern und das Geld eintreiben. Schließlich ist die Praxisgebühr ja eine Kassenzuzahlung und kein Honorar. Dass Zahnärzte und Zahnärzteorganisationen mit dem Mahnverfahren nichts zu tun haben und kein Ausfallrisiko tragen, ist da nur konsequent."
Für die Zahnärzteschaft bedeutet das Urteil des Bundesschiedsamtes zur Kassen(-Praxisgebühr) eine vernünftige Reduzierung unnötigen Verwaltungsaufwandes, auch wenn die Zahnärzteschaft nach wie vor diese Gebühr ablehnt. Vorangegangen waren langwierige Verhandlungen, in denen Kassen und KZBV bei der Gebührenfreiheit für Vorsorgeuntersuchungen und der Frage des Inkasso-Risikos zunächst keine Einigung gefunden hatten. Das Sozialgesetzbuch sieht in solchen Fällen eine Streitbeilegung durch ein Bundesschiedsamt mit drei unabhängigen Vorsitzenden vor, dessen Schiedsspruch für beide Seiten verbindlich ist.
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