Straubinger Tagblatt: Schlecker-Urteil: Keine Genugtuung
Straubing (ots)
Anton Schlecker ist trotz all seiner Fehler zugute zu halten, dass er als "eingetragener Kaufmann" mit seinem ganzen Vermögen gehaftet hat. Er hat Unsummen in die Firma gepumpt, weil er überzeugt war, dass es noch Rettung gibt. Während die Kinder unter anderem mit überhöhten Rechnungen Geld aus der Konkursmasse abgezogen haben. Ginge es nach dem Gerechtigkeitsempfinden früherer Mitarbeiter, wäre Anton Schlecker wohl ins Gefängnis gegangen. Eine Genugtuung ist das Urteil für viele nicht. Richter jedoch haben nach den Buchstaben des Gesetzes zu urteilen. Daran gemessen, hat das Landgericht harte Strafen verhängt.
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