BGH-Urteil zu Bewertungsurteilen - Chance vertan
Straubing (ots)
Der Bundesgerichtshof hätte die Chance gehabt, im Sinne des Verbraucherschutzes etwas gegen den Wildwuchs bei den zahlreichen Bewertungsportalen im Internet zu tun und für mehr Transparenz zu sorgen. Doch die Richter sind ihrer laschen Linie treu geblieben. Das Unternehmen Yelp darf weiterhin Gesamtbewertungen anzeigen, die eigentlich gar keine sind, sondern die nur auf "empfohlenen Beiträgen" basieren. Wie diese genau zustande kommen, bleibt Betriebsgeheimnis. Das ist bedauerlich.
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