Das Lübcke-Urteil hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack
Straubing (ots)
Die Erwartungen, mit denen das Gericht konfrontiert war, konnte es kaum erfüllen. So hat es nicht die Frage nach dem Versagen des Staates beantwortet. Warum hatte der Verfassungsschutz den vorbestraften Neonazi nicht mehr auf dem Schirm? Warum hielt der Nachrichtendienst es nicht für nötig, die Waffenbehörde auf Ernst und H. aufmerksam zu machen? Warum hat das Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie nach dem NSU-Terror ein weiteres Mal kläglich versagt? Und wie vernetzt ist die rechtsextreme Szene überhaupt? War Ernst wirklich ein Einzeltäter?
Der Mord an Walter Lübcke hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie aus Hass und Ideologie Taten werden können. Ein Politiker ist wegen seines Einsatzes für Flüchtlinge ermordet worden. Das hat die Republik erschüttert. Und es muss eine Mahnung bleiben. Rechtsextreme sind die größte Gefahr für unsere Demokratie. Sie versuchen, linke und liberale Stimmen zum Schweigen zu bringen. Das aber darf ihnen nicht gelingen. Der Rechtsstaat muss sie mit noch größerer Entschlossenheit bekämpfen. Sonst sieht es düster aus für unsere pluralistische und offene Gesellschaft.
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