Verfassungshüter müssen beim Wahlrecht Klarheit schaffen
Straubing (ots)
Die Richter hatten gute Gründe, (...) sich grundsätzlich mit dem Thema Wahlrecht zu befassen. Seit Jahren streiten die Parteien in verschiedenen Konstellationen über eine Neuregelung mit dem Ziel, die ausgeuferte Zahl der Abgeordneten zu reduzieren und zumindest in die Nähe der vom Grundgesetz vorgesehenen 598 Mandate zu bringen.
Eine breite parlamentarische Mehrheit mit Stimmen der jeweiligen Koalition und Opposition kam allerdings nie zustande - was nicht zuletzt an der Blockadehaltung der CSU gelegen hat. Nach gültiger Fassung muss sie ebenso wie die Linke fürchten, nicht in den Bundestag einzuziehen, falls sie bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde reißt. (...)
Es ist zu hoffen, dass sich die Richter in ihrem späteren Beschluss eingehend zum neuen Wahlrecht äußern und erklären werden, was sie davon halten. Und falls sie den Daumen senken: Dass sie Hinweise geben, was bei einer Reform zu beachten ist. Denn ohne die Weisheit der Verfassungshüter scheint die Politik nicht in der Lage zu sein, eine gute Lösung zu finden.
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