Wahlrecht: Weniger Karlsruhe wäre mehr
Straubing (ots)
Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Die im Jahr 2020 von Union und SPD beschlossene Wahlrechtsreform ist verfassungsgemäß. (...) Es fällt aber gerade sehr auf, wie oft das Bundesverfassungsgericht zur Streitschlichtung in Fragen des Parteien- und Wahlrechts angerufen wird. (...) Was denken sich die Wähler, wenn Streitigkeiten scheinbar im Gerichts- und nicht mehr im Plenarsaal ausgefochten werden? Welchen Profit können Populisten daraus ziehen? Schon jetzt wird vor allem das rechte Spektrum nicht müde, die Erzählung vom angeblich machtlosen Bundestag zu wiederholen. Beim Blick auf den Terminkalender des Bundesverfassungsgerichts und die Zahl der aus Berlin anhängigen Klagen scheint etwas mehr Zurückhaltung der Politik aber doch angebracht.
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