Streikverbot für verbeamtete Lehrer bleibt - gut so
Straubing (ots)
Das Gericht sieht die Menschenrechte der klagenden Lehrer nicht verletzt und hat festgestellt, dass es im Ermessen des jeweiligen Landes liegt, Streikverbote für Staatsdiener zu erlassen. Sie sehen keinen Grund, das Bildungswesen mit seinem hohen Stellenwert auszunehmen. Damit kommt es nicht zu einer Zwei-Klassen-Beamtenschaft. Alle Beamten bleiben an die Treuepflicht gebunden. Das Beste aus zwei Welten herauspicken - das geht nicht. Ein anderes Urteil hätte die Frage aufgeworfen, warum der Staat überhaupt noch die Annehmlichkeiten des Beamtentums gewähren soll, zu denen großzügige Alimentierung, ordentliche Altersvorsorge und Unkündbarkeit gehören.
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