Europäisches Recht darf bei Zurückweisungen kein Vorwand für Untätigkeit sein
Straubing (ots)
Dass ein juristisches Scheitern möglich ist, muss die Ampel-Regierung selbstverständlich in ihre Überlegungen einbeziehen. Aber: Solange es nicht sicher ist, ob Zurückweisungen an den Grenzen tatsächlich verfassungs- und europarechtlich unzulässig sind, solange das nur eine Befürchtung ist, ist dieser Aspekt nur einer von vielen weiteren in der Waagschale. Das letzte Wort hat also Luxemburg. Bis dahin gilt es, den rechtlichen Rahmen so weit wie nötig auszuschöpfen. Europäisches Recht darf bei Zurückweisungen kein Vorwand für Untätigkeit sein.
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