Ab 1. März neue Kennzeichen für Mofas, Roller und E-Bike
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Ab dem 1. März beginnt wieder das neue Versicherungsjahr und die alten Nummernschilder aller Mofa und Roller und E-Bikes ab 26 km/h verlieren ihre Gültigkeit. Diese müssen neu versichert werden, um den Versicherungsschutz zu behalten. Auch der Versicherungsschutz für die Segways und Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, muss zum 1. März erneuert werden. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Wer diese nicht abschließt, macht sich strafbar.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten Presseinformation entnehmen. Über eine Veröffentlichung in Ihren Medien würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Hintzler
Stabsabteilungsleiter Externe Konzernkommunikation
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