Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Neues Besoldungsrecht: BundeswehrVerband, Beamtenbund und ver.di lehnen Kürzungen strikt ab
Berlin (ots)
"Beschäftigung im öffentlichen Dienst und in den Streitkräften muss attraktiver werden"
Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, für die rund 350.000 Besoldungsempfänger im öffentlichen Dienst auf Bundesebene das Besoldungsrecht zu ändern. Dazu erklären der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV), der dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:
Die ersten Entwürfe des Ministeriums zeigen, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht - speziell auf die Besoldung der Soldatinnen und Soldaten bezogen, die immerhin auf Bundesebene mehr als 60 Prozent aller Besoldungsempfänger ausmachen. Aus diesem Grund haben der Deutsche BundeswehrVerband, der dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erstmals gemeinsame Lösungsansätze entwickelt, die insgesamt die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und in den Streitkräften attraktiver machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Streitkräfte im Hinblick auf die demografische Entwicklung stärken sollen.
Die Empfehlungen, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung in gleichlautenden Schreiben von Oberst Bernhard Gertz (DBwV), Peter Heesen (dbb) und Frank Bsirske (ver.di) jetzt übermittelt wurden, beziehen sich auf das Gehalt, das im ersten Jahr der Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst gezahlt wird. Es soll nach Vorstellungen des Innenministers um durchschnittlich zehn Prozent gegenüber dem derzeitigen Gehalt abgesenkt werden. Eine solche Gehaltskürzung wird abgelehnt, da sie die Absicht der Attraktivitätssteigerung konterkariert. Vielmehr sollte eine neue Besoldungstabelle flexibleres Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen ermöglichen.
Darüber hinaus geht es um die Verbesserung der leistungsabhängigen Besoldung. Während im Tarifbereich die Leistungsbezahlung auch rentenwirksam ist, hat die Leistungsbesoldung seit ihrer Einführung vor mehreren Jahren keinen Einfluss auf die Höhe der Pension. Eine weitere Forderung betrifft die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. So werden Zeitsoldaten und Beamte, die aus dem Dienst ausscheiden, in der Rentenversicherung nachversichert. Vermutlich ist es wirtschaftlicher, beim Wechsel von einem zum anderen Versorgungssystem die jeweils erworbenen Versorgungsansprüche mitzunehmen.
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