Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
DBwV begrüßt Entscheidung des Bundestages
Gertz: Mit diesem Gesetz erhalten verwundete Soldaten Anspruch auf Weiterverwendung!
Berlin (ots)
"Auf diesen Tag haben die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gewartet; der Bundestag hat das Einsatzweiterverwendungsgesetz beschlossen!" Der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, begrüßte die Entscheidung des Parlaments vom Donnerstag, 8. November. Mit dem neuen Gesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz verwundet wurden, trotz möglicherweise schwerer Behinderungen einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung beim Bund. Der Deutsche BundeswehrVerband hat einen entscheidenden Anteil an der Gestaltung des Gesetzes und betrachtet es als eine wesentliche Ergänzung des Einsatzversorgungsgesetzes, das ebenfalls auf Initiative des DBwV vor drei Jahren in Kraft trat.
Von den Verbesserungen im Weiterverwendungsgesetz werden Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig längerdienende Grundwehrdienstleistende profitieren. Wichtigster Bestandteil des Gesetzes ist der Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Danach erhält auch ein Soldat, der sich etwa nur für eine festgelegte Zeit zum Dienst verpflichtet hat, die Chance, unbefristet beim Bund weiterarbeiten zu dürfen, wenn er durch einen so genannten Einsatzunfall mindestens die Hälfte der Erwerbsfähigkeit verloren hat.
Gertz: "Das Weiterverwendungsgesetz ist neben dem Einsatzversorgungsgesetz der zweite wichtige Leuchtturm auf dem Weg zu neuen sozialen Rahmenbedingungen für die Streitkräfte im Einsatz. Die Mitgliederbefragung des Deutschen BundeswehrVerbandes hat verdeutlicht, dass 97,5 Prozent der Teilnehmer an Auslandseinsätzen eine gesetzliche Weiterbeschäftigung für erforderlich halten. Gut so, dass das Parlament heute entschieden hat."
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