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Kirsch: "Bereits der Wandel muss von Attraktivität geprägt sein"
BundeswehrVerband überreicht Verteidigungsminister zu Guttenberg "Attraktivitätsagenda 2011"

Berlin (ots)

Die Sparvorgaben für das Bundesministerium der Verteidigung werden dramatische Umwälzungen in nahezu allen Bereichen der Bundeswehr zur Folge haben. Auf eine große Zahl von Soldatinnen und Soldaten wartet eine ungewisse Zukunft. Der Deutsche BundeswehrVerband stellt sich der Herausforderung. "Bereits der Wandel muss attraktiv gestaltet sein", erklärte DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Ulrich Kirsch. Dazu verabschiedete der DBwV-Bundesvorstand am 24. Juni die "Attraktivitätsagenda 2011". Oberst Kirsch überreichte die Agenda heute Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus. In dieser Woche wird er das Papier auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Susanne Kastner, übergeben. Die Attraktivitätsagenda des DBwV sei "knapp, präzise und teuer", sagte Verteidigungsminister zu Guttenberg nach der Überreichung am Montag. Aber selbstverständlich koste Attraktivität Geld.

Mit der Attraktivitätsagenda zeigt der DBwV auf, dass die Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte - und nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - von überlebenswichtiger Bedeutung ist. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen bereitgestellt werden - "denn Attraktivität in dem von uns verstandenen Sinne ist nicht durch Eigenoptimierung und schon gar nicht zum Nulltarif zu haben", erklärte Kirsch. Der Deutsche BundeswehrVerband werde seine Attraktivitätsagenda den nun anlaufenden Planungs- und Entscheidungsprozessen flexibel anpassen und sie konstruktiv fortschreiben. "Der sozialverträgliche Umbau der Streitkräfte, ein attraktiver Dienst, aber auch die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte werden dabei stets der entscheidende Maßstab sein."

Zu den zentralen Forderungen des DBwV in der Attraktivitätsagenda gehören:

Eine weiterhin grundsätzliche Kontingentdauer von vier Monaten mit anschließend ausreichender einsatzfreier Zeit

Ein Wahlrecht zwischen der Umzugskostenvergütung (UKV) und der dauerhaften Gewährung von Trennungsgeld (TG). Eine nur vorübergehende Zahlung von Trennungsgeld führt dazu, dass bei fehlender dienstlicher Unterkunft nach Wegfall des TG-Anspruchs der Soldat mit eigenen Mitteln eine Zweitwohnung finanzieren muss.

Eine gesetzliche "Arbeitszeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten". Denn sie stellen weiterhin die einzige Berufsgruppe ohne gesetzliche Arbeitszeitregelung dar. Viele Soldatinnen und Soldaten leisten 60 bis 70 Stunden Dienst ohne einen angemessenen Ausgleich.

Die Planstellen müssen in dem Umfang, wie er im jeweiligen Personalstrukturmodell vorgesehen ist, zur Verfügung gestellt werden.

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

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