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"Kein Jet-Pilot kann deswegen mehr in Gewissenskonflikte gestürzt werden"

Berlin (ots)

Gertz begrüßt Karlsruher Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz
Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, mit der das Luftsicherheitsgesetz für
nichtig erklärt und Rechtssicherheit wieder hergestellt wurde. "Damit
steht fest, dass kein Jet-Pilot der Bundeswehr deswegen mehr in
Gewissenskonflikte gestürzt werden kann", sagte
DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz.
Gertz hält es jedoch für problematisch, dass die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts den Staat praktisch zur
Handlungsunfähigkeit verurteilt, wenn ein von Terroristen als Waffe
benutztes Flugzeug mit unschuldigen Opfern an Bord eine Katastrophe
herbeizuführen droht. "Jetzt haben wir nur noch die Chance,
technische, insbesondere elektronische Möglichkeiten zu entwickeln,
die eine Benutzung von Luftfahrzeugen als Waffe auszuschließen
vermögen", sagte Gertz.
Der DBwV-Bundesvorsitzende äußerte Genugtuung darüber, dass nach
der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die
Überlegungen zu einer erweiterten Aufgabenzuweisung für die
Bundeswehr im Innern einen deutlichen Dämpfer bekommen hätten: "Damit
dürften auch die Gedankenspiele um Objektschutz durch die Bundeswehr
während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erledigt sein."

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

Original content of: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), transmitted by news aktuell

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