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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Anspruch beider Elternteile auf Information in Schule und Studium

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„Ich erfahre nichts über den schulischen Werdegang meiner Tochter, obwohl ich gemeinsame elterliche Sorge habe, regelmäßig Unterhalt zahle“, klagt ISUV-Mitglied Martin K, „von den Lehrern bekomme ich keinerlei Auskunft, obwohl ich das mehrfach angemahnt habe.“ Ähnliche Klagen erreichen uns oft am Anfang und Ende des Schuljahres

Nürnberg (ISUV) Der Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) tritt für gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung ein, weil dies dem Kindeswohl dient. „Wir fordern, dass grundsätzlich beide geschiedene oder getrenntlebende Elternteile ins Schulleben integriert und über die Leistungen des Kindes informiert werden. Das lässt sich heute ohne großen Aufwand per Mail erledigen“, stellt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich fest. Der Verband möchte erreichen, dass die Kultusminister der Länder einer Informationspflicht seitens der Schule gegenüber beiden Elternteilen stattgeben.

Hintergrund

Nach den Erfahrungen von ISUV herrscht an den Schulen immer noch Unsicherheit, wie Lehrer mit dem weniger betreuenden Elternteil umgehen sollen, können und müssen. “Das sollte mit einem kultusministeriellen Rundschreiben geklärt werden. Es muss Ziel der Schule sein, beide Elternteile zu integrieren, anstatt den weniger betreuenden Elternteil einfach zu ignorieren“, fordert Ulbrich.

In der Praxis sind immer noch nur einige Lehrer bereit, den Nichtsorgeberechtigten anzuhören und zu informieren. Im Allgemeinen herrscht an den Schulen Unsicherheit, wie man mit dem Thema Scheidung, wie man insbesondere mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil umgehen soll. „Ein entsprechendes kultusministerielles Rundschreiben in allen Bundesländern könnte schnell und effektiv Abhilfe schaffen“, meint die ISUV-Bundesvorsitzende.

Rechtslage minderjährige Kinder

Der weniger betreuende Unterhaltspflichtige hat gemäß § 1686 ein Recht auf Information im Rahmen des Umgangsrechts. Das beinhaltet auch Information über schulischen Werdegang, somit auch die Vorlage der Zeugnisse alle Halbjahre. Wird diese Information verweigert, so sollte man eine Klage auf Auskunft anstreben. Dies ist betroffenen Elternteilen anzuraten, um auf die positive Entwicklung des Kindes hinwirken zu können.

„Des Friedens willen und um Kosten zu sparen, lassen es nicht wenige Unterhaltspflichtige einfach schleifen. Später klagen sie, wenn abweichende zusätzliche Unterhaltsansprüche gestellt werden. Die Anwaltskosten machen sich gerade in dieser Situation bezahlt, sie betragen im Schnitt 400 EURO“, stellt Ulbrich fest.

Rechtslage volljährige Kinder

Nach Volljährigkeit sind Kinder selbst verantwortlich für ihren Unterhalt. Wollen sie Unterhalt, müssen sie nachweisen zielstrebig zu lernen/studieren. Die Vorlage von Zeugnissen - Kopie des Studienbuches - sind entsprechende Nachweise. Weigert sich das Kind beständig Leistungsnachweise vorzulegen haben die unterhaltspflichtigen Eltern in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht, d.h. sie können Unterhaltszahlungen sperren. Im Unterhaltsrecht zwischen Eltern und erwachsenen Kindern gilt der Grundsatz der gegenseitigen Mitwirkung. Ulbrich betont aber, dass die Unterhaltspflichtigen „mehrfach und nachweislich auf einen zügigen Fortgang der Ausbildung drängen müssen, um außerordentlichen Unterhaltsforderungen vorzubeugen“.

Stärkung des Informationsrechts

Der Verband fordert, dass im Zuge der Reform des Kindschaftsrechts das Informationsrecht der Eltern gestärkt und eine gegenseitige Informationspflicht beider geschiedener oder getrenntlebender Elternteile zur Regel wird.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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