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Sensationelles Urteil: Autofahrer fährt jahrelang kostenlos Mercedes

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Berlin (ots)

Erdrutsch in Berlin: Erster Autokäufer darf sein finanziertes Fahrzeug Jahre nach dem Kauf zurückgeben und muss für die Nutzung keine Entschädigung zahlen. Verloren hat die Mercedes-Bank. Sie muss einen bereits im Jahre 2016 abgeschlossenen Autokredit rückabwickeln. Der Kunde hatte den Kredit wegen Fehlern im Vertrag widerrufen.

Damit handelt es sich um das erste gegen die Mercedes-Benz Bank erstrittene Urteil, bei dem der Kläger den Mercedes jahrelang kostenlos nutzen durfte. Dem dürften etliche folgen.

Stein des Anstoßes waren unzureichende Angaben in dem Autokredit-Vertrag. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin wurde der Kunde unzutreffend über seine Rechte informiert. In dem hier überprüften Vertrag aus dem Jahr 2016 fanden sich gleich mehrere Fehler. Betroffen dürften mehrere hunderttausend Kreditverträge sein.

Nach Ansicht des Gerichts führen diese Fehler auch zum Entfallen der Pflicht des Autokäufers zum Wertersatz. Im Urteil heißt es dazu: "Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers war nämlich, dass Wertersatz eben nur zu leisten ist, wenn die entsprechenden Belehrungen nach § 357 Abs. 7 BGB erfolgt sind."

Vertreten wurde der erfolgreiche Mercedes-Kunde von der Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. "Für uns ist dieses Urteil keine Überraschung. Derzeit erhalten wir etliche Anfragen von Autofahrern, die beim Widerruf ihres Autokredits Unterstützung suchen. Wir als Widerrufskanzlei der ersten Stunde haben zwar schon viele Widerrufe von Autokrediten gegen diverse Banken erfolgreich durchgesetzt, auch gegen die Mercedes-Bank" so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei. "Neu an dem Urteil des Landgerichts Berlin ist jedoch, dass unserem Mandanten keinerlei Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt werden durfte. Wir gehen davon aus, dass sich zahlreiche weitere Gerichte dieser Ansicht des Landgerichts Berlin anschließen werden."

Bereits im Sommer letzten Jahres gewann ein anderer Mandant mit Hilfe der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei ein Verfahren zum Widerruf eines Autokredits gegen die Mercedes-Benz Bank. Damals noch das erste deutschlandweit erstrittene Urteil gegen Mercedes. Das Landgericht Stuttgart vertrat jedoch die Ansicht, dass die Bank Anspruch auf eine Abnutzungsgebühr hat.

Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin dürfte der Widerrufsjoker neuen Schwung bekommen. Denn fehlerhaft sind bei Weitem nicht nur die Verträge der Mercedes-Bank. Nahezu alle namhaften Hersteller haben ihre Kunden über Jahre nicht ordentlich über ihre Rechte informiert. Nun rächt sich das. Besonders in Zeiten von Dieselfahrverboten und Wertverlusten ist ein Widerruf für viele Autofahrer ein willkommener Ausweg.

Pressekontakt:

Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

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