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Deutschlandradio-Hörfunkrat evaluiert Gremienarbeit

„Mit großem Engagement und Fachkompetenz dabei“: Deutschlandradio-Hörfunkrat evaluiert seine Gremienarbeit

Aufsichtsgremium beschließt neue Richtlinie zu Compliance und Good Governance

Presseinformation, 7. März 2025

Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat sich am 6. März 2025 bei seiner ersten Sitzung im neuen Jahr intensiv mit seiner Rolle, der Gremienkultur und den Verfahren des Aufsichtsgremiums befasst. Vorausgegangen war eine umfangreiche Befragung der Mitglieder mit Hilfe eines Marktforschungsinstituts. Die Evaluierung zielt darauf ab, die Tätigkeit des Gremiums weiter zu optimieren, um auf die stetig steigenden Anforderungen adäquat reagieren zu können. Im Ergebnis werden Strukturen, Rahmenbedingungen, Arbeitsklima und -prozesse positiv bewertet. Die große Mehrheit der Mitglieder des Hörfunkrates identifiziert sich mit der ehrenamtlichen Tätigkeit. Um diese noch besser ausfüllen zu können, werden themenspezifische Fortbildungen und ein verbessertes Daten- und Vorlagenmanagement gewünscht.

Hörfunkrats-Vorsitzende Katrin Hatzinger: „Die Ergebnisse der Umfrage stimmen mich zuversichtlich. Unsere Gremienmitglieder sind mit großem Engagement und Fachkompetenz dabei und heben die konstruktive Arbeitsatmosphäre hervor. Das steht auf der Habenseite. Im Soll sind wir noch bei einer Plattform, die unter anderem einfacheren Zugang zu älteren Sitzungsunterlagen bietet und einen besseren Austausch ermöglicht. Die Evaluierung erfolgte erstmalig, wir wollen diese Datenerhebung aber verstetigen, um so die Arbeit unter den neuen rechtlichen Gegebenheiten weiter zu professionalisieren.“

Einstimmig bestätigte das Aufsichtsgremium bei seiner Sitzung eine neue Richtlinie für die Mitglieder des Hörfunk- und Verwaltungsrates von Deutschlandradio zu Compliance und Good Governance. Zuvor hatte bereits der Verwaltungsrat den entsprechenden Regelungen zugestimmt. Die neue Richtlinie wird künftig Teil der Geschäftsordnung des Hörfunkrats sein. Mit den Bestimmungen sollen unter anderem Interessenskonflikte vermieden sowie Datenschutz und weitreichende Transparenz in der Gremienarbeit sichergestellt werden. Die Vorschriften folgen den Regelungen des Medienstaatsvertrags und des Deutschlandradio-Staatsvertrags.

Der Hörfunkrat befasste sich darüber hinaus mit den Vorschlägen der „Steuerungsgruppe Angebotskontrolle“, die im Dezember 2024 gebildet wurde und auf den Vorgaben des „Qualitätssicherungsleitfaden“ des Hörfunkrates fußt. Sie legte erste Vorschläge vor, welche Programmangebote von Deutschlandradio in diesem Jahr nach welchen Kriterien und mit welcher Methodik vom Hörfunkrat begutachtet werden sollen. Der Schwerpunkt der Angebotskontrolle soll demnach auf der Vor- und Nachberichterstattung zur Bundestagswahl 2025 liegen und sich besonders auf die diskursorientierten Audio-Angebote konzentrieren. Prof. Dr. Annette Leßmöllmann, zweite stellvertretende Vorsitzende des Hörfunkrates: „Hier wird echte Pionierarbeit geleistet. Wir stellen uns der Aufgabe und nehmen uns die Zeit, die Qualität der Berichterstattung auch über einen längeren Zeitraum und aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit den Ergebnissen neue Impulse setzen können.“

Im weiteren Verlauf der Sitzung setzte sich das Aufsichtsgremium unter anderem mit den von den Ländern angestrebten Änderungen der Medienstaatsverträge und den Überlegungen zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags auseinander. Hier wird nach den Klagen von ARD und ZDF eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Diskutiert wurden auch die Ergebnisse einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Studie konstatiert einen noch immer zu großen Einfluss der Politik in den Gremien. Der Befund decke sich nicht mit den Erfahrungen in der Gremienarbeit, erklärten Mitglieder des Hörfunkrats. Ehrenamtliches Engagement in Parteien sei nicht mit der zurecht früher kritisierten dominanten „Staatsbank“ zu verwechseln.

Live zugeschaltet aus Washington berichtete Deutschlandradio-Korrespondentin Doris Simon dem Gremium schließlich von ihren Erfahrungen unter der neuen Trump-Administration. Unabhängiger Journalismus stehe in den Vereinigten Staaten vor großen Herausforderungen, so Simon. Die Arbeit werde durch Abhängigkeiten von Geldgebern erschwert, hinzu komme eine weit verbreitete Medienskepsis und der große Einfluss von Social Media. Das erschwere auch die Arbeit für deutsche Berichterstatter.

Bereits am Vortag hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats mit aktuellen medienpolitischen Themen befasst. Im Mittelpunkt standen Entwicklungen bei der Pressefreiheit in Österreich – und deren Auswirkungen für die Berichterstattung in Deutschland – sowie die Berichterstattung zur Bundestagswahl. Sechs vorliegende Programmbeschwerden beschieden die Mitglieder des Programmausschusses als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.

Der Deutschlandradio-Hörfunkrat:

Der Hörfunkrat hat 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Das Aufsichtsgremium stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Hörfunkrat tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste öffentliche Sitzung des Hörfunkrats findet am 12. Juni 2025 in Köln statt.

Christian Sülz (Pressesprecher)
Raderberggürtel 40, 50968 Köln
T +49 221 345-2161
 
Tobias Franke-Polz (Redakteur Presse)
Xenia Sircar (Redakteurin Presse)
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