AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Rüdiger Klos MdL zu den Forderungen von Sascha Binder (SPD) und Hans-Ulrich Sckerl: Gesinnungswächter mit Blockwartmentalität
Stuttgart (ots)
"Blanke Panik herrscht offenbar bei den ehemaligen Regierungskoalitionären SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten durch Sascha Binder und Hans-Ulrich Sckerl angesichts der stetig steigenden Umfragewerte für die AfD", analysiert der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Klos die Äußerungen der beiden Landtagsabgeordneten aus den vergangenen Tagen. "Die Landtagswahlen in Bayern und Hessen führen zur Kopflosigkeit bei den Altparteien." Sicherung von Pöstchen und Posten um jeden Preis Mittlerweile gipfelt dies im Versuch, in grundgesetzwidriger Weise unter Bruch der Befugnisse des Ausschusses mit der Bezeichnung "Parlamentarisches Kontrollgremium" den Verfassungsschutz zu instrumentalisieren, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. "Getreu der Vorrangstellung, das eigene politische Überleben in Posten und Pöstchen um jeden Preis - auch den der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes - sichern zu wollen, ist kein Gedanke zu absurd. Jetzt ist das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht des Artikels 8 des Grundgesetzes den Altkoalitionären ein Dorn im Auge. Das politische Überleben wird um den Preis der Schädigung des Ansehens des Parlamentarismus und der Schädigung des freien Mandats billigend in Kauf genommen. Dass allein dieser Versuch der Abschaffung, Aushöhlung und Kriminalisierung der Versammlungsfreiheit für sich genommen auf die Altkoalitionäre zurückschlägt und genügend Anlass für die Beobachtung von ihnen selbst geben könnte, ist diesen Dilettanten nicht bewusst."
AfD hat vollstes Vertrauen in die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes
Aus gutem Grunde sei der Verfassungsschutz unabhängig und nicht weisungsgebunden, erst recht nicht an das parlamentarische Kontrollgremium, erläutert Klos. "Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarier da und nicht umgekehrt." Auch der Verfassungsschutz darf nur im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse tätig werden. Die Ausspähung von gewählten Parlamentariern gehört nicht dazu. Dem hat das Bundesverfassungsgericht klar Grenzen gesetzt. Das freie Mandat wird von der Verfassung in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG geschützt. Es gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Arbeit der Abgeordneten sowie die Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. "Die AfD hat vollstes Vertrauen in die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes und weiß, dass dieser keine Belehrungen oder Anweisungen benötigt", so Klos weiter.
Sumpf der Verleumdung
"Dass der SPD-Abgeordnete Sascha Binder und sein Spießgeselle Hans-Ulrich Sckerl von den Grünen in diesen Sumpf der Verleumdung hinabgestiegen sind, ist ein neuer Tiefpunkt und eine Schande für die Parteien, denen sie angehören. Entweder ist ihnen das egal oder sie haben rechtlich keine Ahnung, wenn sie die Beobachtung von AfD-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und anschließenden Rapport durch das Parlamentarische Kontrollgremium verlangen", erläutert Rüdiger Klos MdL. "Beides ist bedenklich, zumal es sich bei Binder und Sckerl - wenigstens formal - um zugelassene Rechtsanwälte handelt. Mit ihren Methoden disqualifizieren sich Binder und Sckerl. Die Kriminalisierung von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit kann kein demokratischer Abgeordneter gutheißen. Hier zeigt sich politisches Denunziantentum in Reinkultur, rotgrün-lackierter Faschismus. Das parlamentarische Kontrollgremium ist weder zur Diffamierung Andersdenkender da noch zur Befriedigung von Blockwartneugier."
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