AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Verfassungsgerichtsurteil gegen Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple offenbart: Volksvertreter müssen sich nicht von Landtagspräsidentin Muhterem Aras für Bagatellen den Mund verbieten lassen
Stuttgart (ots)
Vom Landtagsbetrieb abwesend und für eine Antwort auf ein Schreiben der AfD-Fraktion, was es denn mit den Linksaktivisten auf sich habe, die am 17. Juli 2019 von der Besuchertribüne Flugblätter auf die Abgeordneten warfen, fühlt sie sich mit einer Pressemitteilung zur freudigen Kommentierung eines komplexen juristischen Sachverhalts bemüßigt: Landtagspräsidentin Muhterem Aras, die am 12. Dezember 2018 die Abgeordneten Stefan Räpple und Dr. Wolfgang Gedeon von der Polizei aus dem Sitzungssaal entfernen ließ. Räpple hatte die Präsidentin kritisiert, dem FDP-Fraktionsführer Dr. Hans-Ulrich Rülke keinen Ordnungsruf erteilt zu haben. Rülke, der im Anschluss mehrmals nach der Polizei rief, hatte dreist behauptet, "die geistigen Vorläufer von Herrn Räpple seien im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert". Dr. Wolfgang Gedeon bezeichnete daraufhin die Sitzungsleitung als Skandal - Frau Aras könne so ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland. Sie boykottiere die Demokratie und mache das Parlament kaputt. Beide gewählten Volksvertreter waren Frau Aras' vom Beifall der Altparteien begleiteter Aufforderung, den Plenarsaal unverzüglich zu verlassen, nicht nachgekommen und wurden von der Polizei aus der Sitzung begleitet - samt dem Ausschluss von drei Sitzungstagen einschließlich der Abstimmungen. Kritik an der Präsidentin, so beschied Muhterem Aras dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon, sei laut der Geschäftsordnung nicht erlaubt. Und "Anatolien" sei "diskriminierend". Die beiden Abgeordneten waren gegen die Maßnahme vor den Landesverfassungsgerichtshof gezogen und der Form nach am gestrigen 22. Juli 2019 unterlegen. Es wurden in der Urteilsbegründung jedoch sehr interessante Dinge ausgesprochen, auf die Emil Sänze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD und deren Pressepolitischer Sprecher, verweisen möchte.
Ordre de Mufti geht künftig nicht mehr
Das Urteil sei vielschichtig und am Ende profitiere, auch wenn viele das noch nicht erkennen, die Freiheit des Parlaments, ist sich Sänze sicher. "Auch wenn die beiden Abgeordnetenkollegen in ihrer eigenen Sache unterlegen sind, so haben sie doch für die Rechte unseres Parlaments einen entscheidenden Durchbruch erfochten. Das Urteil macht unzweideutig Schluss mit Frau Aras' Auffassung, sie dürfe im Plenum nicht kritisiert werden - seinerzeitiges Zitat Aras zu Räpple: 'Sie fordern jetzt gar nichts. Sie sind erst mal ruhig'. Es wird also künftig nicht angehen, dass Frau Aras weiterhin willkürlich Ordnungsrufe auf Wunsch ihrer grünen Fraktionskollegen verteilt und kein Abgeordneter ein Widerwort geben soll. Das Abwürgen von inhaltlichem Schlagabtausch par Ordre de Mufti ist jetzt höchstrichterlich abgestellt", äußert sich Sänze zufrieden.
Der Verfassungsgerichtshof schließt Willkür aus
Erstmals hält der Verfassungsgerichtshof in seiner Pressemitteilung vom gestrigen Tag zu seinem Urteil wörtlich fest: "Die Ordnungsmaßnahmen sind nicht das Mittel zur Ausschließung bestimmter inhaltlicher Positionen. Der Landtag ist gerade der Ort, an dem Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden sollen; dabei sind auch Stilmittel wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik zulässig. (...) Entgegen anderslautenden Stimmen in Rechtsprechung und Literatur ist ein nachvollziehbarer Grund für ein 'absolutes Verbot' der Kritik an der Sitzungsleitung in der Plenarsitzung nicht erkennbar. Eine im Landtag in sachlicher Weise und in angemessenem Umfang vorgetragene Kritik an der Sitzungsleitung, welche die parlamentarische Arbeit nicht stört, darf nicht zum Anlass für eine parlamentarische Ordnungsmaßnahme genommen werden. Der Präsident des Landtags besitzt im Rahmen der ihm aufgegebenen unparteiischen und gerechten Amtsführung bei der Anwendung von Ordnungsmaßnahmen einen vom Verfassungsgerichtshof zu respektierenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum (...). Diese (d.h. wertende Betrachtung durch den Präsidenten) darf vom Verfassungsgerichtshof nicht durch eine eigene Einschätzung ersetzt werden. (...)."
Der Eklat war unangenehm, aber er hat Frau Aras' Rolle endlich klargestellt
Dazu Emil Sänze: "Der Eklat war unangenehm, nicht zuletzt für die AfD. Aber wir haben jetzt in wegweisender Weise geklärt bekommen, dass wir Volksvertreter uns nicht mehr für Bagatellen den Mund verbieten lassen müssen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Verweis auf ihr Ermessen nach meinem Dafürhalten gerade noch einmal Frau Aras' Gesicht wahren wollen, um das Präsidentenamt nicht zu beschädigen. Er hat ihr aber für den Rest der Legislatur klare Leitplanken gesetzt. Dass die Dame - und damit auch indirekt ihr Parteifreund Sckerl - von den Verfassungsrichtern höchstselbst explizit an ihre Präsidentenpflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung erinnert werden musste - wie es die AfD-Fraktion in ihren zahlreichen Protesten des Öfteren getan hat -,- war überfällig. Inhaltlich ist das nicht weniger als eine Ohrfeige für ihre Amtsführung, aber sie hat das schlicht nicht realisiert."
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