AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Bernd Gögel MdL: Identitätspolitik und Mittelmaß dürfen nicht handlungsleitend sein
Stuttgart (ots)
"Wenn ein fachfremder Vegetarier wie Cem Özdemir nur darum Landwirtschafts-Ressortchef wird, weil man einen Minister mit Migrationshintergrund braucht, ist die Warnung vor Kompetenzverlust mehr als berechtigt". Mit diesen Worten reagiert der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Bernd Gögel MdL, auf Vorwürfe der Esslinger Politikwissenschaftlerin und Direktorin der Tutzinger Akademie für Politische Bildung Ursula Münch. "'Identitäten und Zugehörigkeiten dürfen nicht wichtiger werden als Kompetenz und Erfahrung', wird sie heute zitiert. Wohl wahr. Die AfD, nicht zuletzt als 'Professorenpartei' gegründet, beklagt von Anbeginn, dass heute nur noch Mittelmaß gewollt ist. Wenn sich dieser Wille nun auch noch mit Identitätspolitik paart, um 'Diversität' zu genügen und Minderheiten 'sichtbar' zu machen, rollt ein politischer Tsunami auf uns zu, der die repräsentative Demokratie schwer beschädigen muss. Da muss ich selbst Wolfgang Schäubles Satz zustimmen: 'Ein Parlament, das zwar die Vielfalt abbildet, aber darüber keine Mehrheiten schaffen kann, ist kein Parlament'"
Denn der Grundgesetz-Artikel 38 ist eindeutig, so Gögel. "Abgeordnete repräsentieren nicht die soziodemografische Gruppe, aus der sie stammen, sondern das ganze Volk. Auch nach 16 Jahren Angela Merkel hält das Grundgesetz an der Vorstellung fest, dass grundsätzlich auch ein Mann Politik für Frauen machen kann. Wenn Münch bereits gesellschaftliche Minderheiten konstatiert, die es als nächsten zu erfüllenden Schritt sähen, ebenfalls im Kabinett und im Bundestag mit ihren Vertretern entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten zu sein, verbirgt sich dahinter ein gesellschaftlicher Großkonflikt. Sind alle Menschen politisch gleich oder sind manche - aufgrund soziokultureller Merkmale - etwa gleicher? Ich erinnere daran, dass Gerichte auf AfD-Initiative die ersten paritätisch zusammengesetzten Landeslisten bei den Aufstellungen von Kandidaten der Parteien für verfassungswidrig erklärt haben. Da mag aktuelle Kabinettskritik wegen zu wenigen Frauen, aber auch zu wenigen Ostdeutschen oder Bayern aus spezifischen Gefühlen heraus verständlich sein - handlungsleitend aber darf sie nicht werden."
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