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Zumeldung VGH-Urteil zur FDP-Klage

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Zumeldung

Stuttgart, den 19.07.2023

„Das heutige Urteil enthält wesentliche Aussagen, die über das politische Tagesgeschäft hinausreichen“. Mit diesen Worten kommentiert Fraktionschef Anton Baron MdL das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs. „Hierzu zählt, dass die Rechte einer einzelnen Landtagsfraktion gestärkt worden sind: Ausdrücklich hat der Verfassungsgerichtshof einer Oppositionsfraktion das Recht zugebilligt, eine Wächterrolle zum Schutz künftiger Parlamente einzunehmen. Die Bedeutung der Regelungen zur Schuldenbremse gem. Art. 84 LV wurden ebenfalls dahingehend bestätigt, dass dadurch die Ermessensspielräume zukünftiger Haushaltsgesetzgeber bei der Kreditaufnahme begrenzt werden. Dies gilt unabhängig davon, dass der Verfassungsgerichtshof die konkret angegriffenen Kreditermächtigungen als verfassungsgemäß eingestuft hat. Im Übrigen erinnere ich daran, dass unsere Fraktion neben dem dritten auch schon den zweiten Nachtrag zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu Fall bringen wollte, der neue Schulden in Milliardenhöhe zur Bewältigung der Corona-Krise vorsah. Insofern bleibt Rülkes Vorstoß ein Plagiat.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im

Landtag von Baden-Württemberg

Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: +49 151 14607475

Tel.: +49 711 2063-5013

E-Mail: thomas.hartung@afd.landtag-bw.de

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c/o Dr. Thomas Hartung

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